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Beweislast für Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers: Wer zahlt Annahmeverzug?

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Nach dem Ende seiner befristeten Rente forderte ein Luftsicherheitsassistent Annahmeverzugslohn vom Arbeitgeber, was die Beweislast für Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers in den Fokus rückte. Obwohl der Kläger zuvor als voll erwerbsgemindert galt, musste das Unternehmen beweisen, dass er die hochsensible Tätigkeit nicht ausführen konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 104/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 15.11.2022
  • Aktenzeichen: 4 Sa 104/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug

  • Das Problem: Ein Luftsicherheitsassistent bot nach Aufhebung seiner befristeten Erwerbsminderungsrente seine Arbeit an. Der Arbeitgeber stellte ihn vorläufig frei und verweigerte die Lohnzahlung. Der Arbeitgeber behauptete, der Mitarbeiter sei nicht leistungsfähig und die Rente lasse das Arbeitsverhältnis ruhen.
  • Die Rechtsfrage: Muss ein Arbeitgeber Lohn zahlen, wenn er einen Mitarbeiter freistellt und ihm vorwirft, wegen früherer Rente oder psychischer Probleme nicht arbeiten zu können?
  • Die Antwort: Ja, überwiegend. Das Gericht sprach dem Mitarbeiter Annahmeverzugslohn für den Zeitraum August bis zum 7. Dezember 2021 zu. Der Arbeitgeber konnte die Leistungsunfähigkeit des Mitarbeiters nur für den restlichen Dezember beweisen.
  • Die Bedeutung: Das Urteil bestätigt, dass der Arbeitgeber die volle Beweislast trägt, wenn er die Leistungsunfähigkeit eines freigestellten Mitarbeiters behauptet. Ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses oder mögliche luftsicherheitsrechtliche Hinderungsgründe wurden nicht anerkannt, da sie nicht nachgewiesen wurden.

Lohn nach Erwerbsminderungsrente: Wer trägt das Risiko?

Ein Luftsicherheitsassistent meldet sich nach langer Krankheit und einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung wieder arbeitsfähig. Sein Arbeitgeber zweifelt und stellt ihn unbezahlt frei, bis seine Eignung geklärt ist. Monate vergehen ohne Gehalt. Muss der Arbeitgeber den Lohn trotzdem zahlen, weil er die Arbeitsleistung nicht angenommen hat? Mit dieser Frage befasste sich das Landesarbeitsgericht Köln in einem Urteil vom 15. November 2022 (Aktenzeichen: 4 Sa 104/22) und schuf eine differenzierte Entscheidung über die Verteilung von Beweislast und Risiko in einem rechtlichen Schwebezustand.

Warum führte ein Rentenbescheid zum Lohnstreit?

Der 1966 geborene Kläger war seit 1996 als Luftsicherheitsassistent bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt und verdiente zuletzt 2.950,74 Euro brutto im Monat. Nachdem ihm die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ab Dezember 2018 eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt hatte, ruhte sein Arbeitsverhältnis. Im Sommer 2021 fühlte er sich wieder fit für den Job. Am 4. Juni 2021 teilte er der DRV mit, er sei wieder arbeitsfähig. Daraufhin handelte die Behörde und hob den Rentenbescheid mit Wirkung zum 1. August 2021 offiziell auf. Mit dieser Bestätigung in der Hand bot der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber an, ab dem 1. August 2021 seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Doch die Arbeitgeberin war skeptisch. Angesichts der Vorgeschichte forderte sie am 21. Juli 2021 eine umfassende arbeitsmedizinische Untersuchung und stellte den Mann bis auf Weiteres unbezahlt von der Arbeit frei. Obwohl der Mitarbeiter ärztliche Bescheinigungen vorlegte, die seine psychische und physische Belastbarkeit attestierten, blieb die Firma bei ihrer Entscheidung….


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