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Verdachtskündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit: Wann unwirksam?

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Ein Kommissionierer erhielt eine fristlose Kündigung wegen des dringenden Verdachts der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit, da die Krankmeldung verdächtig zeitnah erfolgte. Obwohl die Indizienkette des Arbeitgebers stark war, brachte ein einziges, nachträglich eingeholtes ärztliches Zeugnis den gesamten Kündigungsgrund zu Fall. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 SLa 540/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 30.07.2025
  • Aktenzeichen: 6 SLa 540/24
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Kündigungsrecht, Arbeitsrecht

  • Das Problem: Ein Mitarbeiter meldete sich kurz nach der Verweigerung von Wünschen krank. Der Arbeitgeber verdächtigte ihn, die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht zu haben. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber fristlos und hilfsweise ordentlich.
  • Die Rechtsfrage: Durfte der Arbeitgeber den Mitarbeiter kündigen? Bestand ein dringender Verdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankmeldungen nur vorgetäuscht hat?
  • Die Antwort: Nein. Die Kündigung war unwirksam. Das Gericht konnte durch eine Beweisaufnahme die tatsächliche Krankheit des Mitarbeiters nachweisen. Die Beweislage entkräftete den dringenden Verdacht auf Täuschung.
  • Die Bedeutung: Eine Verdachtskündigung ist unwirksam, wenn in einem späteren Prozess die tatsächliche Erkrankung bewiesen wird. Gerichte müssen auch nachträglich bekannte Tatsachen berücksichtigen, die den ursprünglichen Verdacht entkräften.

Kündigung unwirksam trotz Krankheitsverdacht?

Ein Mitarbeiter bittet um früheren Feierabend, wird abgewiesen und meldet sich kurz darauf krank. Einige Wochen später, im Vorfeld eines Anhörungstermins, meldet er sich erneut krank. Für den Arbeitgeber ist der Fall klar: Die Arbeitsunfähigkeit ist vorgetäuscht, das Vertrauen zerstört. Doch eine fristlose Kündigung, die allein auf einem Verdacht beruht, ist eine der schärfsten Waffen im Arbeitsrecht. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied am 30.07.2025 unter dem Aktenzeichen 6 SLa 540/24, dass ein starker Verdacht allein nicht ausreicht, wenn eine ärztliche Aussage im Prozess das Gegenteil beweist.

Warum führte ein Streit um den Feierabend zur Kündigung?

Der Kläger war seit 2014 als Kommissionierer in einem großen Verteilzentrum einer bundesweiten Drogeriemarktkette beschäftigt, einem Betrieb mit rund 2.300 Mitarbeitern. Sein monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt 1.900 Euro. Am 14. August 2023 bat er seinen Vorgesetzten um einen vorzeitigen Feierabend. Der Vorgesetzte lehnte dies mit Verweis auf Minusstunden des Mitarbeiters ab. Die Situation eskalierte auf stille Weise: Kaum hatte der Vorgesetzte das Gelände verlassen, meldete sich der Kommissionierer bei dessen Stellvertreter krank und ging nach Hause. Dieser zeitliche Zusammenhang nährte bei der Arbeitgeberin, der Drogeriekette, einen massiven Verdacht: Die Krankmeldung sei nur ein Mittel gewesen, um den Wunsch nach einem früheren Feierabend doch noch durchzusetzen. Ein Betrugsverdacht stand im Raum, denn für die Zeit der behaupteten Krankheit würde das Unternehmen Entgeltfortzahlung leisten. Ein Monat später, am 14. September 2023, wiederholte sich ein ähnliches Muster. Im Kontext der Aufklärung des ersten Vorfalls war ein Anhörungstermin angesetzt. Kurz nach Schichtbeginn meldete sich der Mitarbeiter für diesen und den Folgetag telefonisch krank. Für beide Zeiträume lagen der Arbeitgeberin elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seiner Krankenkasse vor….


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