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Muss der Alleinerbe den Pflichtteil auszahlen? – Rechte und Pflichten

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Als Alleinerbe halten Sie das Testament in den Händen, doch mit dem Pflichtteil droht die erste große finanzielle Belastung. Der gesetzlich garantierte Pflichtteil ist ein sofort fälliger Geldanspruch, der Sie im schlimmsten Fall zwingt, das geerbte Familienheim schnell zu verkaufen. Da Sie grundsätzlich sogar mit Ihrem Privatvermögen haften, ist die akkurate Ermittlung des Nachlasswertes überlebenswichtig. Wie können Sie den Pflichtteil korrekt berechnen, Kostenfallen vermeiden und die Zahlung gegebenenfalls stunden?

Auf einen Blick

  • Worum es geht: Wenn ein Verstorbener im Testament nahe Angehörige wie Kinder oder den Ehepartner ausschließt, steht diesen trotzdem ein Teil des Erbes zu. Dies nennt man Pflichtteil. Als Haupterbe sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen Personen einen Geldbetrag auszuzahlen.
  • Das größte Risiko: Sie müssen den Pflichtteil sofort und in bar bezahlen, auch wenn das Erbe fast nur aus Sachwerten besteht. Wenn Sie ein Haus erben, aber kein Bargeld vorhanden ist, müssen Sie im schlimmsten Fall die Immobilie verkaufen oder Ihr privates Vermögen nutzen, um die anderen auszuzahlen.
  • Die wichtigste Regel: Der Anspruch ist ein reiner Geldanspruch. Der Enterbte wird nicht Miteigentümer am Haus und darf keine Gegenstände mitnehmen. Er hat kein Mitspracherecht bei der Verwaltung des Erbes, sondern wartet nur auf seine Überweisung.
  • Typische Situationen: Ein Vater setzt nur eines seiner zwei Kinder als Erben ein, woraufhin das übergangene Kind Geld fordert. Häufig ist auch das „Berliner Testament“, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen und die Kinder vorerst leer ausgehen, diese aber sofort ihren Pflichtteil verlangen könnten.
  • Erste Schritte: Verschaffen Sie sich sofort einen Überblick über alle Vermögenswerte und vor allem alle Schulden des Verstorbenen. Erstellen Sie eine ehrliche Liste für den Pflichtteilsberechtigten, denn er hat ein Recht auf Auskunft. Suchen Sie nach alten Unterlagen über Schenkungen der letzten zehn Jahre.
  • Häufiger Irrtum: Viele glauben, dass auch Geschwister einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Das ist falsch; nur Abkömmlinge (Kinder, Enkel), Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und (wenn keine Abkömmlinge da sind) die Eltern des Verstorbenen sind berechtigt.

Was ist der Pflichtteil und warum schränkt er mein Erbe ein?

Ihnen wurde das Testament ausgehändigt. Der Erblasser – vielleicht Ihr Vater, Ihre Mutter oder Ihr Ehepartner – hat Sie als Alleinerben eingesetzt. Auf den ersten Blick bedeutet das: Sie treten die volle Rechtsnachfolge an. Das Haus, die Konten, das Auto – alles gehört jetzt Ihnen. Doch diese Freiheit hat im deutschen Erbrecht eine harte Grenze, die im Grundgesetz verankert ist: die Familiensolidarität. Wenn der Erblasser nahe Angehörige wie Kinder oder den Ehepartner per Testament von der Erbfolge ausschließt („enterbt“), stehen diese nicht mit leeren Händen da. Der Gesetzgeber garantiert ihnen eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass: den Pflichtteil. Für Sie als Alleinerben verwandelt sich die Freude über das Erbe oft schlagartig in eine enorme Belastung. Sie müssen sich fragen: Bin ich zur Zahlung verpflichtet? Die kurze Antwort lautet: Ja, grundsätzlich schon. Sie können diesen Anspruch nicht ignorieren oder aussitzen. Aber die Höhe der Forderung ist selten so in Stein gemeißelt, wie die Gegenseite behauptet. Wer die Berechnungsregeln kennt, weiß, wo Abzüge möglich sind und wie man rechtssicher agiert.

Wer genau darf einen Pflichtteil von mir fordern?…


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