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Was sind Kalendertage? Definition, Unterschiede und Beispiele aus dem Arbeitsrecht

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Ob Krankmeldung, Kündigungsfrist oder Probezeit: Im Arbeitsrecht begegnet der Begriff „Kalendertage“ an vielen Stellen. Wer Fristen falsch berechnet, riskiert den Verlust wichtiger Rechte. Die Unterscheidung zwischen Kalendertagen, Werktagen und Arbeitstagen ist dabei entscheidend. Anders als viele annehmen, zählen bei Kalendertagen sämtliche Tage des Jahres mit. Das hat praktische Konsequenzen: Eine Frist von drei Kalendertagen läuft auch über das Wochenende weiter. Dieser Artikel erklärt die Begriffe, zeigt die wichtigsten Unterschiede und gibt konkrete Beispiele aus dem Arbeitsalltag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kalendertag: Jeder Tag im Kalender von 0 bis 24 Uhr, einschließlich Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
  • Kalenderwoche: Sieben aufeinanderfolgende Tage von Montag bis Sonntag.
  • Kalendermonat: Der jeweilige Monat des Jahres (Januar, Februar usw.) mit 28 bis 31 Tagen.
  • Kalenderjahr: Der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember.
  • Werktage: Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage.
  • Arbeitstage: Nur die Tage, an denen laut Arbeitsvertrag tatsächlich gearbeitet wird.
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Lassen Sie Ihre arbeitsrechtliche Frage von uns prüfen, um eine erste Einschätzung vom Fachanwalt zu erhalten.

Definition: Was ist ein Kalendertag?

Ein Kalendertag umfasst den Zeitraum von Mitternacht (0:00 Uhr) bis zum Ende desselben Tages (24:00 Uhr). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Montag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag handelt. Jeder im Kalender verzeichnete Tag ist ein Kalendertag. Das Jahr hat demnach 365 Kalendertage, in Schaltjahren 366. Diese einfache Zählweise unterscheidet sich grundlegend von Werktagen und Arbeitstagen, bei denen bestimmte Tage (wie Sonn- und Feiertage) ausgenommen werden.

Kalenderwoche, Kalendermonat und Kalenderjahr erklärt

Neben dem Kalendertag spielen im Arbeitsrecht auch größere Zeiteinheiten eine wichtige Rolle. Die Begriffe klingen ähnlich, haben aber unterschiedliche Bedeutungen für Fristen und Ansprüche.

Was ist eine Kalenderwoche?

Eine Kalenderwoche umfasst sieben aufeinanderfolgende Kalendertage. Nach der in Deutschland gültigen DIN-Norm beginnt sie am Montag und endet am Sonntag. Die Wochen eines Jahres werden durchnummeriert (KW 1, KW 2 usw.). Die erste Kalenderwoche ist diejenige, die mindestens vier Tage des neuen Jahres enthält. Beispiel: Eine Kündigungsfrist von „vier Wochen“ bedeutet exakt 28 Kalendertage. Geht die Kündigung an einem Mittwoch zu, endet die Frist vier Wochen später ebenfalls an einem Mittwoch.

Was ist ein Kalendermonat?

Ein Kalendermonat bezeichnet den jeweiligen Monat im Jahresverlauf (Januar, Februar, März usw.). Die Länge variiert zwischen 28 Tagen (Februar) und 31 Tagen (z.B. Januar, März, Mai). Ein Kalendermonat beginnt immer am 1. und endet am letzten Tag des Monats. Beispiel: Eine Kündigungsfrist „zum Ende des Kalendermonats“ bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nur zum Monatsende beendet werden kann. Eine Kündigung, die am 15. März zugeht, beendet das Arbeitsverhältnis frühestens zum 30. April (bei einmonatiger Frist). Wichtig: „Ein Monat“ und „vier Wochen“ sind juristisch nicht dasselbe. Ein Monat kann 28 bis 31 Tage haben, vier Wochen sind immer exakt 28 Tage.

Was ist ein Kalenderjahr?

Das Kalenderjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Es umfasst 365 Kalendertage, in Schaltjahren 366….


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