Zwölf Wohnungseigentümer erhielten die Genehmigung zur Wallbox-Installation in der WEG ohne Lastmanagement in der Tiefgarage. Trotz der gesetzlichen Privilegierung erklärte das Gericht alle Genehmigungen für ungültig, weil zentrale technische Vorgaben fehlten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 290a C 2/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Düsseldorf
- Datum: 06.01.2025
- Aktenzeichen: 290a C 2/24
- Verfahren: Klage auf Ungültigkeitserklärung von Eigentümerbeschlüssen
- Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Bauliche Veränderungen
- Das Problem: Eine Eigentümergemeinschaft genehmigte zwölf Wallbox-Installationen in der Tiefgarage. Andere Eigentümer fochten die Genehmigungen an. Sie befürchteten eine Überlastung des Hausanschlusses und chaotische Leitungsführungen.
- Die Rechtsfrage: Darf eine Eigentümergemeinschaft die Installation vieler Wallboxen erlauben, wenn keine klaren technischen Regeln für die Lastbegrenzung oder die Verlegung der Kabel festgelegt sind?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht erklärte alle zwölf Genehmigungsbeschlüsse für ungültig. Die Beschlüsse verstießen gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung. Dies liegt an fehlenden klaren Vorgaben zur Sicherung des Hausanschlusses und zur Leitungsführung.
- Die Bedeutung: Jede Genehmigung von Wallboxen muss konkrete Vorgaben enthalten. Diese Vorgaben müssen technische Überlastung zuverlässig ausschließen. Sie müssen auch die Art der Installation und den Schutz des Eigentums Dritter regeln.
Wallbox-Installation in der WEG ohne Lastmanagement: Ein riskantes Unterfangen?
Der Wunsch nach Elektromobilität trifft in vielen deutschen Tiefgaragen auf die harte Realität jahrzehntealter Hausanschlüsse. Es ist ein klassisches Dilemma: Jeder möchte laden, aber das Stromnetz des Hauses ist keine unendliche Ressource. Genau an diesem Punkt entzündete sich ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Düsseldorf, der weit über den Einzelfall hinausweist. In dem Urteil vom 6. Januar 2025 (Az. 290a C 2/24) musste das Gericht klären, ob eine Eigentümergemeinschaft ihren Mitgliedern quasi „Blankoschecks“ für die Installation von Wallboxen ausstellen darf, ohne zuvor die technischen Spielregeln – insbesondere ein Lastmanagement – verbindlich festzulegen. Die Entscheidung ist eine deutliche Warnung an alle Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die glauben, das Recht auf eine Ladestation (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG) erlaube ein planloses „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Das Gericht schob dem unkoordinierten Ausbau einen Riegel vor und erklärte eine ganze Serie von Beschlüssen für ungültig. Wer verstehen will, warum der gute Wille zur Modernisierung hier in einer juristischen Sackgasse endete, muss tief in die Details der „ordnungsgemäßen Verwaltung“ blicken.
Der Streit um zwölf Wallboxen: Genehmigung ohne Plan?
Im Zentrum des Geschehens steht eine Wohnanlage in Düsseldorf, in der die Stimmung bereits angespannt war. Die Eigentümerversammlung trat am 5. Dezember 2023 zusammen, um über die Zukunft der Ladeinfrastruktur in der gemeinsamen Tiefgarage zu entscheiden. Die Vorgeschichte war geprägt von einem Hin und Her über ein sogenanntes intelligentes Lastmanagementsystem – eine Technik, die den Stromfluss so steuert, dass der Hausanschluss nicht überlastet wird. Die Versammlung lehnte zunächst konkrete Angebote für ein solches zentrales Steuerungssystem ab. Doch der Wunsch nach eigenen Ladepunkten war groß….