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Kündigung Werkvertrag wegen Mehrkostenforderung: Schadensersatz bei Ersatzvornahme

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Der Bauherr sprach die fristlose Kündigung Werkvertrag wegen Mehrkostenforderung aus, nachdem der Handwerker die Arbeiten abrupt gestoppt hatte, um eine höhere Vergütung zu erzwingen. Obwohl der Bauunternehmer die vereinbarte Leistung nicht erbrachte, forderte er vor Gericht weiterhin die volle Zahlung der ursprünglich veranschlagten Summe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 U 47/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
  • Datum: 26.03.2025
  • Aktenzeichen: 9 U 47/24
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Schadensersatzrecht, Zivilprozessrecht

  • Das Problem: Ein Bauherr klagte gegen seinen Handwerker. Der Handwerker stoppte die Putz- und Malerarbeiten und verlangte die Bestätigung einer höheren Vergütung. Der Bauherr kündigte den Vertrag fristlos und beauftragte andere Firmen. Er forderte vom ursprünglichen Handwerker Ersatz für die Mehrkosten der Fertigstellung und für Mängelbeseitigung.
  • Die Rechtsfrage: Darf der Bauherr die durch Fremdvergabe entstandenen Mehrkosten vom ursprünglichen Handwerker verlangen? Insbesondere, wenn das Gericht Unterlagen des Bauherrn zur Begründung dieser Kosten ignoriert hat?
  • Die Antwort: Das erstinstanzliche Urteil wird aufgehoben. Das Landgericht muss den Fall neu verhandeln und entscheiden. Das Gericht hatte wesentliche, detaillierte Unterlagen des Bauherrn zu den Ersatzansprüchen unzulässigerweise nicht berücksichtigt.
  • Die Bedeutung: Ein Handwerker, der zur Vorleistung verpflichtet ist, darf die Fortsetzung seiner Arbeit nicht unberechtigt von der Bestätigung einer höheren Bezahlung abhängig machen. Wenn er dies tut, liegt eine Pflichtverletzung vor, die den Auftraggeber zur Kündigung und zum Ersatz der Mehrkosten berechtigt.

Kündigung Werkvertrag wegen Mehrkostenforderung: Wer zahlt am Ende?

Ein halb verputztes Haus, ein verlassenes Gerüst und ein Handwerker, der plötzlich mehr Geld fordert, bevor er auch nur einen weiteren Pinselstrich tut. Dies ist das Szenario eines klassischen Albtraums für jeden Bauherren. Doch wann wird aus einem Streit um Geld ein legitimer Grund, den Vertrag sofort zu beenden und eine andere Firma auf Kosten des ursprünglichen Handwerkers zu beauftragen? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 26.03.2025 (Az. 9 U 47/24) ein Machtwort gesprochen, das tief in die Mechanik der Kündigung Werkvertrag wegen Mehrkostenforderung und den daraus resultierenden Schadensersatz für Fertigstellungsmehrkosten blickt. Der Fall zeigt eindrücklich, dass ein Handwerker, der seine Arbeit als Druckmittel einsetzt, ein hohes finanzielles Risiko eingeht.

Baustopp und Erpressung: Was geschah auf der Baustelle?

Die Geschichte beginnt im Februar 2023 mit einem scheinbar klaren Auftrag. Die Klägerin, eine Hauseigentümerin, beauftragte den Beklagten mit umfangreichen Maler- und Putzarbeiten an ihrem Haus. Es ging um Dämmung, Verputzen, das Streichen von Holz und Sockeln sowie die Stellung eines Gerüsts. Bis zum Mai 2023 liefen die Arbeiten, wenn auch mit Verzögerungen, und die Eigentümerin zahlte Abschlagsrechnungen in Höhe von insgesamt 19.000 Euro. Die Eskalation erfolgte Ende Mai. Der Handwerker stellte seine Tätigkeit ein und formulierte eine drastische Bedingung: Er würde die Arbeit nur dann fortsetzen, wenn die Eigentümerin ihm schriftlich bestätige, dass eine Gesamtvergütung von 25.000 Euro vereinbart sei – eine Summe, die laut der Klägerin nie fixiert wurde, da sie von einem Festpreis von 20….


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