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Haushaltsführungsschaden nach einem Verkehrsunfall

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Wenn der Staubsauger stillsteht, denken Unfallopfer zuerst an Schmerzensgeld, doch der Haushaltsführungsschaden nach einem Verkehrsunfall ist oft der finanziell größte Posten. Laien betrachten die Arbeit in den eigenen vier Wänden – Kochen, Putzen, Betreuung – oft als selbstverständlich, doch juristisch ist sie ein klar bezifferbarer Vermögensschaden. Versicherungen versuchen, die potenziell fünfstelligen Forderungen kleinzurechnen und nutzen die Unwissenheit der Geschädigten über den tatsächlichen Wert ihrer Arbeit aus. Welche Stundenlöhne und Berechnungsmethoden müssen Sie kennen, um Ihren Anspruch auf den vollen wirtschaftlichen Wert durchzusetzen, selbst wenn die Familie den Haushalt unentgeltlich führt?

Auf einen Blick

  • Worum es geht: Es geht um eine finanzielle Entschädigung, wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen können. Wenn Aufgaben wie Putzen, Kochen oder Einkaufen verletzungsbedingt ausfallen, muss die gegnerische Versicherung diesen Wert ersetzen. Dies gilt für Singles genauso wie für Familien.
  • Das größte Risiko: Viele Betroffene verschenken tausende Euro, weil sie diesen Anspruch übersehen oder die Arbeit im Haushalt als „kostenlos“ betrachten. Wer keine Forderungen stellt oder sich von der Versicherung mit kleinen Pauschalen abspeisen lässt, verliert oft einen fünfstelligen Betrag. Ohne Nachweis zahlt die Versicherung diesen Posten meist gar nicht.
  • Die wichtigste Regel: Sie dürfen die Kosten für eine Haushaltshilfe abrechnen, auch wenn Sie gar keine fremde Hilfe einstellen. Sie bekommen das Geld also auch dann, wenn Familienmitglieder oder Freunde die Arbeit kostenlos für Sie übernehmen oder Dinge liegenbleiben. Fordern Sie dabei aktuelle Stundenlöhne von 15 Euro oder mehr und keine veralteten Minibeträge.
  • Typische Situationen: Das Thema wird relevant, sobald Sie körperliche Einschränkungen haben, etwa wenn Sie nicht mehr schwer heben können, beim Staubsaugen Schmerzen haben oder Wäschekörbe nicht tragen können. Auch wenn Sie beim Kochen öfter Pausen brauchen oder die Kinder nicht mehr heben können, zählt dies als Schaden.
  • Erste Schritte: Führen Sie sofort ein Haushalts-Tagebuch, in dem Sie genau notieren, welche konkreten Aufgaben an welchem Tag nicht oder nur unter Schmerzen möglich waren. Bitten Sie Ihren Arzt, genau zu beschreiben, welche Bewegungen im Alltag eingeschränkt sind, nicht nur, ob Sie berufstätig sein können. Suchen Sie sich rechtliche Unterstützung, um die korrekte Höhe durchzusetzen.
  • Häufiger Irrtum: Ein weit verbreiteter Fehler ist die Annahme, dass der Partner oder die Familie „umsonst“ einspringen muss und die Versicherung deshalb nichts zahlen braucht. Das ist falsch: Die Hilfe Ihrer Angehörigen entlastet Sie, darf aber nicht die gegnerische Versicherung finanziell entlasten.

Was ist der Haushaltsführungsschaden und warum ist er so wertvoll?

Der Unfall ist vorbei, die ersten Wunden sind versorgt, und der Papierkrieg mit der Versicherung beginnt. Während Sie vermutlich sofort an Schmerzensgeld oder die Reparaturkosten Ihres Wagens denken, übersehen Sie wahrscheinlich den finanziell oft mächtigsten Posten: den Haushaltsführungsschaden. Dies ist kein Fehler, den nur Sie machen. Viele Unfallopfer betrachten ihre Arbeit in den eigenen vier Wänden – das Kochen, Putzen, Einkaufen, die Gartenarbeit oder die Kinderbetreuung – als selbstverständlich und „kostenlos“. Doch das Zivilrecht sieht das anders….


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