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Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit: Wann fachliche Mängel reichen

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Im komplexen Streit um Lüftungs- und Heizungsmängel forderte eine Partei die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit aufgrund fehlender Messdaten. Doch die oberste Hürde der Rechtsprechung liegt darin, fachliche Fehler von einer echten persönlichen Voreingenommenheit zu trennen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 W 153/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamburg
  • Datum: 10.10.2025
  • Aktenzeichen: 4 W 153/25
  • Verfahren: Beschwerde zur Ablehnung eines Sachverständigen
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Sachverständigenrecht

  • Das Problem: Eine Partei in einem Mängelstreit wollte den gerichtlich bestellten Sachverständigen ablehnen. Sie warf ihm in seinem Gutachten eine Vielzahl an Fehlern und Voreingenommenheit vor.
  • Die Rechtsfrage: Muss der Sachverständige aus dem Verfahren genommen werden, weil eine Partei berechtigte Angst vor seiner Voreingenommenheit hat?
  • Die Antwort: Nein, die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Das Gericht fand keine Anhaltspunkte dafür, dass der Sachverständige systematisch voreingenommen war.
  • Die Bedeutung: Fachliche Unrichtigkeiten oder Fehler sind meist kein Grund für eine Befangenheit. Parteien müssen fehlerhafte Gutachten stattdessen durch Nachfragen beim Gericht korrigieren lassen.

Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit: Wann wird ein Fehler zur Parteinahme?

Im Zentrum vieler Zivilprozesse steht eine Figur, die oft mehr Macht über den Ausgang des Verfahrens hat als die Anwälte: der gerichtlich bestellte Sachverständige. Doch was geschieht, wenn dessen Urteil nicht nur fachlich angreifbar scheint, sondern den Eindruck erweckt, er spiele gezielt gegen eine Seite? Genau dieser schmale Grat zwischen fachlichem Irrtum und persönlicher Voreingenommenheit beschäftigte das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 10. Oktober 2025 (Az. 4 W 153/25). Der Fall beleuchtet exemplarisch, wie hoch die Hürden für die Ablehnung eines Gutachters tatsächlich liegen und warum ein „schlechtes“ Gutachten noch lange kein befangenes ist.

Ein technisches Debakel: Warum fühlte sich die Beklagte vom Gutachter verraten?

Die Vorgeschichte dieses Rechtsstreits führt zurück in einen komplexen Konflikt um Baumängel, der bereits seit Jahren vor dem Landgericht Hamburg (Az. 305 O 56/15) schwelte. Es ging um technische Details der Wärmeversorgung, Korrosion und Lüftungstechnik – Materien, die für Juristen oft undurchdringlich sind. Daher bestellte das Gericht im März 2019 einen Professor der Ingenieurwissenschaften, um Licht ins Dunkel zu bringen. Doch als dieser am 7. März 2025 sein schriftliches Gutachten vorlegte, sah sich die Beklagte – das beklagte Bauunternehmen – nicht nur widerlegt, sondern systematisch benachteiligt. Die Vorwürfe der Beklagten wogen schwer und zielten auf die Integrität des Experten. Sie warf ihm vor, entscheidende „Wintermessungen“ bei strengem Frost über zwei Jahre hinweg einfach unterlassen zu haben, ohne dies transparent zu kommunizieren. Weiterhin habe er Hypothesen der Klägerseite ungeprüft als Fakten übernommen, etwa bei der Frage der Erstbefüllung der Heizanlage. Besonders gravierend empfand die Beklagte, dass der Ingenieur sich vermeintlich zum Richter aufschwang: Er habe rechtliche Wertungen über Planungsverantwortlichkeiten abgegeben, die ihm als Techniker nicht zustünden. Hinzu kamen Vorwürfe, er habe Messwerte in WC-Bereichen verschleiert und seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert….


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