Eine 82-jährige Urlauberin forderte Schmerzensgeld nach vorsätzlicher Körperverletzung, weil sie nach einem Stoß am Strand auf Föhr stürzte und eine Beckenringfraktur erlitt. Der Täter berief sich auf Notwehr im Streit um einen Volleyball, doch das Gericht musste klären, ob auch die Erstattung der gesamten Kosten für die Ferienwohnung geschuldet war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 5/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Flensburg
- Datum: 13.07.2025
- Aktenzeichen: 5 O 5/22
- Verfahren: Zivilverfahren auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld
- Das Problem: Eine 82-jährige Frau forderte Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil ein Mann sie am Strand gestoßen hatte. Sie erlitt bei dem Sturz eine schwere Beckenfraktur und bleibende Schäden. Der Mann bestritt die Tat und berief sich auf Notwehr.
- Die Rechtsfrage: War der Mann für den Sturz der älteren Frau verantwortlich, und muss er für alle daraus entstandenen gesundheitlichen und finanziellen Schäden aufkommen?
- Die Antwort: Ja. Das Gericht sah einen vorsätzlich ausgeführten Stoß als bewiesen an. Die Behauptung des Mannes, er habe in Notwehr gehandelt, wurde abgewiesen. Der Mann muss insgesamt 16.734,71 € zahlen und für alle künftigen Schäden haften.
- Die Bedeutung: Wer vorsätzlich körperliche Gewalt anwendet, haftet für alle entstandenen Schäden. Notwehr rechtfertigt keine unverhältnismäßige Gewalt gegen ältere Personen. Die Geschädigte erhält Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro.
Ein Stoß mit schweren Folgen: Wann haftet man für vorsätzliche Körperverletzung?
Ein sonniger Augusttag am Strand von Föhr, ein Volleyballspiel und ein kurzer, heftiger Streit um den Ball. Was wie eine banale Urlaubsszene klingt, endete für eine 82-jährige Frau mit einer schweren Beckenringfraktur und dauerhaften gesundheitlichen Folgen. Der Fall, der vor dem Landgericht Flensburg verhandelt wurde (Az. 5 O 5/22), ist mehr als nur die juristische Aufarbeitung eines unglücklichen Vorfalls. Er beleuchtet eindrücklich die Grenzen der Notwehr, die entscheidende Rolle von Zeugenaussagen und die Frage, wie das Recht versucht, tiefgreifende persönliche Schäden in Geld zu bemessen.
Ein Volleyball am Strand: Zwei Versionen eines verhängnisvollen Moments
Im Zentrum des Konflikts standen zwei völlig gegensätzliche Darstellungen des Geschehens. Die 82-jährige Klägerin saß auf einem Klappstuhl vor ihrem Strandkorb, als ein Volleyball in ihre Nähe rollte. Sie hob den Ball auf. Ab diesem Punkt gehen die Geschichten auseinander. Ihrer Schilderung nach sei der Beklagte, der mit seinem Sohn Volleyball spielte, zornig auf sie zugelaufen. Er habe ihr den Ball nicht nur aus der Hand gerissen, sondern sie dabei absichtlich und mit voller Wucht nach hinten gestoßen, sodass sie in den Sand fiel. Die Folgen waren verheerend: eine vordere Beckenringfraktur, zahlreiche Blutergüsse, wochenlanger Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt und eine fortan bestehende Pflegebedürftigkeit. Der Beklagte zeichnete ein anderes Bild. Er habe lediglich seinen Ball zurückholen wollen, da er befürchtete, die Frau könne ihn beschädigen. Ein Stoß oder gar ein Schlag habe nicht stattgefunden. Die Klägerin habe sich am Ball festgeklammert und sei durch eine unglückliche eigene Bewegung zu Fall gekommen….