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Gewährleistung beim Autokauf: Alle Rechte bei Mängeln am Neu- und Gebrauchtwagen

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Die Gewährleistung beim Autokauf ist Ihre stärkste Waffe, wenn das neue oder gebrauchte Fahrzeug nach kurzer Zeit Probleme macht. Oft versuchen Händler jedoch, Sie auf die freiwillige Herstellergarantie zu verweisen – ein entscheidender Fehler, der Sie Ihre primären Rechte kosten kann. Wie nutzen Sie die 12-monatige Beweislastumkehr richtig aus, und welche Schritte müssen Sie einhalten, um den Verkäufer zur kostenlosen Reparatur zu zwingen?

Auf einen Blick

  • Worum es geht: Wenn Sie ein Auto oder eine Ware kaufen, die kurz danach Mängel aufweist, schützt Sie das Gesetz. Es geht um den Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, die der Verkäufer (Händler) immer leisten muss, und der Garantie, die der Hersteller meist freiwillig gibt. Ihr rechtlicher Ansprechpartner für Mängel ist immer der Händler, bei dem Sie den Vertrag unterschrieben haben.
  • Das größte Risiko: Verlassen Sie sich nur auf die Herstellergarantie oder reparieren den Mangel selbst, verlieren Sie Ihre wichtigsten Ansprüche gegen den Verkäufer. Sie riskieren, dass der Händler die Kostenübernahme ablehnt und Sie später nicht vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Preis mindern können.
  • Die wichtigste Regel: Melden Sie jeden Mangel schriftlich und nachweisbar (Einschreiben) an den Verkäufer. Bei Gebrauchtwagen muss sich ein Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf zeigen. In diesem Zeitraum muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war.
  • Typische Situationen: Das Thema wird relevant, wenn bei einem Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf teure Defekte (z.B. Getriebeschaden) auftreten oder wenn der Händler Sie an den Hersteller verweisen will. Die Regeln gelten auch, wenn zugesicherte Eigenschaften, wie zum Beispiel „unfallfrei“, fehlen.
  • Erste Schritte: Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos oder Videos und fordern Sie den Verkäufer schriftlich zur kostenlosen Reparatur auf. Setzen Sie ihm hierfür eine klare und angemessene Frist von etwa zwei Wochen. Erst wenn diese Frist ungenutzt verstreicht, können Sie weitere Schritte wie den Vertragsrücktritt einleiten.
  • Häufiger Irrtum: Viele Käufer glauben, sie könnten sofort ihr Geld zurückverlangen. Das Gesetz verlangt aber immer, dass der Verkäufer zuerst eine Chance zur kostenlosen Nachbesserung (Reparatur) bekommt, bevor Sie vom Kaufvertrag zurücktreten dürfen.

Gewährleistung oder Garantie: Was ist der Unterschied und warum ist er so wichtig?

Der Ärger ist groß, wenn das neu gekaufte Auto nach wenigen Wochen Probleme macht. In dieser Situation greifen viele Käufer zum Telefon und rufen den Hersteller an – ein verständlicher, aber oft falscher erster Schritt. Ihr wahrer und rechtlich entscheidender Vertragspartner ist nicht der Hersteller, sondern der Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben. Der Grund liegt in einem fundamentalen Unterschied, den Sie kennen müssen: dem zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der freiwilligen Garantie.

Was ist die gesetzliche Gewährleistung?

Die gesetzliche Gewährleistung, oft auch Sachmängelhaftung genannt, ist Ihre stärkste Waffe. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet jeden Verkäufer, Ihnen eine mangelfreie Ware zu übergeben. Diese Pflicht kann ein Händler Ihnen gegenüber als Privatperson nicht ausschließen. Ihr Ansprechpartner für diese gesetzlichen Ansprüche ist immer der Verkäufer.

Und was ist eine freiwillige Garantie?

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung….


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