Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Arzthaftung bei physiotherapeutischer Behandlung: Wann haften formale Verstöße?

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

Nach einer Operation erlitt eine Patientin eine Rippenfraktur während der Behandlung, was eine Klage auf Arzthaftung bei physiotherapeutischer Behandlung auslöste. Obwohl die Physiotherapie formal gegen strenge Heilmittel-Richtlinien verstieß, lag laut Gericht dennoch kein ersatzpflichtiger Behandlungsfehler vor. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 26/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
  • Datum: 20.08.2025
  • Aktenzeichen: 4 U 26/25
  • Verfahren: Beschluss zur Zurückweisung der Berufung
  • Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler

  • Das Problem: Eine Patientin erlitt während einer physiotherapeutischen Behandlung eine Rippenfraktur. Sie verklagte die Beklagte auf Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers. Die Klägerin behauptete auch, die Behandlung sei wegen Verstößen gegen die Heilmittel-Richtlinie ungültig gewesen.
  • Die Rechtsfrage: Führen formale Fristverstöße in einer ärztlichen Verordnung zu einer zivilrechtlichen Haftung des Therapeuten? Wurde bei der Therapie der allgemein anerkannte Fachstandard unterschritten?
  • Die Antwort: Nein, die Berufung der Patientin hat keine Aussicht auf Erfolg. Das Gericht stützte sich auf ein Sachverständigengutachten, das keine Unterschreitung des fachlichen Standards feststellte. Formale Verstöße gegen Richtlinien begründen nicht automatisch einen haftungsrelevanten Behandlungsfehler.
  • Die Bedeutung: Ein Verstoß gegen sozialrechtliche Fristen für den Behandlungsbeginn oder die Frequenz macht die ärztliche Verordnung nicht automatisch zivilrechtlich ungültig. Eine Haftung liegt nur vor, wenn die tatsächliche Behandlung vom medizinisch notwendigen Fachstandard abweicht.

Gebrochene Rippe nach der Physiotherapie: Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Eine Patientin sucht nach einer Operation Linderung durch Physiotherapie, doch eine Behandlung endet mit dem schmerzhaften Verdacht, dass genau diese Therapie eine Rippenfraktur verursacht hat. Ein solcher Fall wirft eine grundlegende Frage im Arzthaftungsrecht auf: Wo verläuft die Grenze zwischen einem unglücklichen Behandlungsverlauf und einem haftungsbegründenden Fehler? Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein musste in seinem Beschluss vom 20. August 2025 (Az. 4 U 26/25) genau diese Grenze ziehen und dabei klären, ob formale Verstöße gegen Abrechnungs- und Behandlungsrichtlinien automatisch zu einer zivilrechtlichen Haftung des Therapeuten führen.

Was war der Auslöser für den Rechtsstreit?

Die Geschichte beginnt mit einer ärztlichen Verordnung für eine Physiotherapie, die einer Patientin nach einer Operation Anfang November 2020 helfen sollte. Die genaue Entstehung dieser Verordnung war bereits Teil des Streits: Die Patientin argumentierte, das ursprüngliche Rezept vom Oktober sei ungenutzt verfallen und am 20. November 2020 neu ausgestellt worden – ohne die zwischenzeitlich erfolgte Operation zu berücksichtigen. Vor Beginn der Therapie legte die Patientin dem behandelnden Physiotherapeuten nach eigener Aussage den Operationsbericht vor. Dennoch fanden die Behandlungen statt. Der entscheidende Moment ereignete sich am 5. Januar 2021. Während einer Behandlungseinheit verspürte die Patientin einen akuten, heftigen Schmerz. Die Diagnose: eine Rippenfraktur. Überzeugt davon, dass die Therapie fehlerhaft und die Fraktur eine direkte Folge davon war, zog die Patientin vor Gericht. Sie forderte von der Praxis Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 15….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv