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Minderung der Erwerbsfähigkeit berechnen: Verletztenrente bei MdE unter 20%

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Ein Mann forderte nach einem Arbeitsunfall mit einer schmerzhaften Handverletzung eine Verletztenrente, doch das zentrale Problem war die korrekte Minderung der Erwerbsfähigkeit berechnen. Obwohl mehrere Gutachten die massive funktionelle Einschränkung und ein komplexes Schmerzsyndrom bestätigten, reichte die Bewertung der Gebrauchsunfähigkeit nicht für die gesetzliche Schwelle von 20 Prozent. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 2 U 24/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Hamburg
  • Datum: 23.10.2024
  • Aktenzeichen: L 2 U 24/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Gesetzliche Unfallversicherung, Rentenanspruch, Medizinische Begutachtung

  • Das Problem: Nach einem Arbeitsunfall mit Handverletzung verlangte der Kläger eine Verletztenrente. Er sah seine rechte Hand als fast unbrauchbar an. Die Unfallversicherung lehnte dies ab und sah die Funktionseinschränkung als geringer an.
  • Die Rechtsfrage: Reicht die dauerhafte Einschränkung der Handfunktion für eine Unfallrente aus? Hatte der Kläger eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent?
  • Die Antwort: Nein. Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit liegt unter den notwendigen 20 Prozent. Das Gericht sah ein schweres Schmerzsyndrom (CRPS) als nicht nachgewiesen an.
  • Die Bedeutung: Eine Unfallrente wird erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent gewährt. Gutachten müssen schwere Diagnosen wie CRPS nach klaren, anerkannten Kriterien belegen. Schmerzen allein führen nur bei starken Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit zur Rente.

Reicht eine schmerzhafte Handverletzung für eine Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall, eine gebrochene Hand und jahrelange Schmerzen – doch reicht das für eine lebenslange Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg vom 23. Oktober 2024 (Az. L 2 U 24/24). Der Fall beleuchtet eindrücklich die entscheidende Hürde, die Versicherte überwinden müssen: die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Er zeigt, warum medizinische Diagnosen und das persönliche Schmerzempfinden nicht automatisch zu einem Rentenanspruch führen und wieso Gerichte bei der Bewertung von Gutachten auf anerkannte wissenschaftliche Standards und Vergleichsmaßstäbe pochen.

Was genau war passiert?

Im Oktober 2018 geriet die rechte Hand eines 1956 geborenen Mannes bei seiner Arbeit unter einen zuschlagenden Containerdeckel. Die erste Diagnose war ein unkomplizierter Bruch des zweiten Mittelhandknochens. Doch die Beschwerden blieben. Trotz konservativer Behandlung klagte der Mann über anhaltende Schmerzen, Taubheitsgefühle und eine deutliche Schwäche in der Hand. Faustschluss und Streckung der Finger waren nur noch eingeschränkt möglich. Im Laufe der Zeit brachten verschiedene Ärzte eine schwerwiegendere Diagnose ins Spiel: ein komplexes regionales Schmerzsyndrom, kurz CRPS. Hierbei handelt es sich um eine chronische Schmerzerkrankung, die nach Verletzungen auftreten kann und oft mit erheblichen Funktionseinschränkungen einhergeht. Die zuständige Berufsgenossenschaft ließ den Fall durch eigene Gutachter prüfen. Ein Chirurg kam zu dem Schluss, dass die Verletzungsfolgen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 10 Prozent rechtfertigten….


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