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Schwertransport als geschlossener Verband: Darf ein Begleitfahrzeug bei Rot?

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Die Fahrerin eines Begleitfahrzeugs überfuhr in Hamburg bei Rot eine Ampel, da sie Teil eines Schwertransport als geschlossener Verband war. Die entscheidende Frage: Konnten nur zwei Fahrzeuge überhaupt als geschlossener Verband gelten, um den Rotlichtverstoß aufzuheben? Zum vorliegenden Urteil Az.: 249 OWi 66/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Hamburg
  • Datum: 29.08.2025
  • Aktenzeichen: 249 OWi 66/25
  • Verfahren: Bußgeldverfahren
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Transportrecht, Ordnungswidrigkeiten

  • Das Problem: Einer Fahrerin eines Begleitfahrzeugs für einen Großraumtransport wurde vorgeworfen, eine rote Ampel überfahren zu haben. Das Begleitfahrzeug war dicht hinter dem vorausfahrenden, überbreiten Kranfahrzeug in die Kreuzung eingefahren.
  • Die Rechtsfrage: Darf ein Begleitfahrzeug für einen Schwertransport bei Rot über die Haltelinie fahren, wenn der Schwertransport selbst die Ampel bei Grün passiert hat?
  • Die Antwort: Ja, die Fahrerin wurde freigesprochen. Das Begleitfahrzeug bildete mit dem Schwertransport einen optisch erkennbaren, geschlossenen Verband. Bei einem solchen Verband muss nur das erste Fahrzeug auf das Ampelsignal achten.
  • Die Bedeutung: Das Urteil bestätigt, dass bereits zwei Fahrzeuge (Schwertransport und Begleitung) als Geschlossener Verband gelten können. Dies gewährleistet, dass Begleitfahrzeuge ihre wichtige Sicherungsfunktion erfüllen können, ohne den Schwertransport bei Phasenwechseln zu gefährden oder zu behindern.

Wann gilt ein Schwertransport als geschlossener Verband und hebt das Rotlichtgebot auf?

Ein Begleitfahrzeug sichert einen überbreiten Schwertransport, der bei Grün in eine Kreuzung einfährt. Die Ampel schaltet auf Rot, doch das Begleitfahrzeug folgt dem Koloss, um den Anschluss nicht zu verlieren – und überfährt dabei die rote Ampel. Handelt es sich um einen klaren Rotlichtverstoß oder ist das Fahrzeug Teil einer Einheit, für die andere Regeln gelten? Mit dieser Frage befasste sich das Amtsgericht Hamburg in einem Urteil vom 29. August 2025 (Az. 249 OWi 66/25) und lieferte eine aufschlussreiche Analyse über die Privilegien eines „geschlossenen Verbandes“ im Straßenverkehr. Die Entscheidung zeigt, wie die funktionale Notwendigkeit einer Transportbegleitung die starre Anwendung von Verkehrsregeln durchbrechen kann.

Was genau war an der Hamburger Kreuzung passiert?

Am Vormittag des 30. Januar 2025 steuerte eine Fahrerin ihren Lastkraftwagen durch Hamburg. Ihr Fahrzeug war jedoch kein gewöhnlicher Lkw, sondern ein speziell ausgerüstetes Begleitfahrzeug, das einem überbreiten Kranfahrzeug folgte. Dieser Schwertransport nahm aufgrund seiner Dimensionen zwei von drei Fahrspuren in Anspruch. Um den nachfolgenden Verkehr zu warnen und den Konvoi zu sichern, hatte die Fahrerin des Begleitfahrzeugs die gelben Rundumkennleuchten aktiviert. Zusätzlich prangte auf einer Leuchtmatrix am Dach der gut lesbare Hinweis „Schwertransport“. An der Kreuzung Willy-Brandt-Straße und Rödingsmarkt geschah das Entscheidende: Das führende Kranfahrzeug passierte die Ampel, als diese noch Grün zeigte. Während der riesige Kran die Kreuzung überquerte, schaltete die Ampel auf Gelb und schließlich auf Rot. Als die Fahrerin des Begleitfahrzeugs die Haltelinie erreichte, leuchtete die Ampel bereits seit mindestens 1,3 Sekunden rot. Dennoch setzte sie ihre Fahrt fort, hielt den knappen Abstand zum Kranfahrzeug und überquerte die Kreuzung ebenfalls….


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