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Anerkennung von CRPS nach einem Arbeitsunfall: Verletztenrente abgelehnt

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Sieben Jahre nach einem Sturz im Dienst forderte eine Altenpflegerin die Anerkennung von CRPS nach einem Arbeitsunfall und eine dauerhafte Verletztenrente von der Versicherung. Das Gericht musste klären, ob ein jahrelang bestehendes Schmerzsyndrom überhaupt als Folge der ursprünglichen Bagatellverletzung gilt. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 2 U 11/23 D | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Hamburg
  • Datum: 19.02.2025
  • Aktenzeichen: L 2 U 11/23 D
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialrecht

  • Das Problem: Eine ehemalige Pflegerin forderte von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente. Sie begründete dies mit einem schweren komplexen Schmerzsyndrom (CRPS), das infolge eines Arbeitsunfalls entstanden sei. Die Unfallversicherung hatte die Zahlung der Rente abgelehnt und die Schmerzen als unfallunabhängige psychische Störung bewertet.
  • Die Rechtsfrage: Muss die Unfallversicherung eine Rente zahlen, weil das komplexe Schmerzsyndrom (CRPS) als dauerhafte Folge des Arbeitsunfalls gilt?
  • Die Antwort: Nein, die Berufung wurde zurückgewiesen. Das Gericht sah es als nicht bewiesen an, dass das CRPS eine unfallbedingte und dauerhafte Folge der ursprünglichen Prellung war.
  • Die Bedeutung: Der Anspruch auf eine Verletztenrente setzt den Nachweis eines objektiv feststellbaren, unfallkausalen Gesundheitsschadens voraus. Dabei werden wissenschaftlich anerkannte Kriterien (wie die Budapest-Kriterien für CRPS) streng geprüft und die Befunde müssen reproduzierbar sein.

Wann gilt chronischer Schmerz als Arbeitsunfall? Die schwierige Anerkennung von CRPS

Ein unglücklicher Sturz bei der Arbeit, eine scheinbar harmlose Prellung am Arm – und der Beginn eines jahrelangen Leidenswegs. Für eine Pflegerin aus Hamburg entwickelte sich aus einem alltäglichen Arbeitsunfall ein Kampf um die Anerkennung ihrer chronischen Schmerzen als Berufskrankheit. Sie war überzeugt, an einem Komplexen Regionalen Schmerzsyndrom, kurz CRPS, zu leiden, einer rätselhaften und schwer zu diagnostizierenden Erkrankung. Ihr Unfallversicherungsträger sah das anders und verweigerte eine Verletztenrente. Das Landessozialgericht Hamburg musste in seiner Entscheidung vom 19. Februar 2025 (Az. L 2 U 11/23 D) eine heikle Frage klären: Wo endet die nachweisbare Folge eines Unfalls und wo beginnt eine unfallunabhängige Erkrankung? Das Urteil beleuchtet eindrücklich, wie die Sozialgerichtsbarkeit mit der Herausforderung umgeht, wenn subjektives Schmerzempfinden auf die harte Realität objektiver Beweiskriterien trifft.

Was genau war passiert? Vom einfachen Sturz zum komplexen Rechtsstreit

Im September 2017 geschah es: Eine Altenpflegerin, Jahrgang 1971, versuchte, eine stürzende Heimbewohnerin aufzufangen und fiel dabei unglücklich auf ihren linken Arm. Die Erstdiagnose klang unkompliziert: eine Zerrung und Prellung des Handgelenks und Unterarms. Nach kurzer Arbeitsunfähigkeit kehrte sie an ihren Arbeitsplatz zurück. Doch die Schmerzen blieben nicht nur, sie wurden schlimmer. In den folgenden Monaten begann eine Odyssee durch Arztpraxen und Kliniken. Während erste Ärzte den Verdacht auf ein CRPS äußerten, ein chronisches Schmerzsyndrom, das nach Verletzungen auftreten kann, konnten spezialisierte Schmerzkliniken diese Diagnose nicht bestätigen. Ein Arzt diagnostizierte zwar das Vorliegen aller Kriterien für ein CRPS, doch sein Befund blieb eine Einzelmeinung….


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