Ein Kommissionierer erhielt die Verdachtskündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit, nachdem seine Krankmeldung exakt auf einen abgelehnten früheren Feierabend folgte. Obwohl der dringende Verdacht für den Arbeitgeber klar schien, kippte die glaubwürdige Aussage der behandelnden Ärztin den gesamten Fall. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 SLa 540/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
- Datum: 30.07.2025
- Aktenzeichen: 6 SLa 540/24
- Verfahren: Kündigungsschutzverfahren in der Berufungsinstanz
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht, Verdachtskündigung
- Das Problem: Ein Arbeitgeber sprach eine fristlose Kündigung aus. Er verdächtigte seinen Mitarbeiter, die Arbeitsunfähigkeit an mehreren Tagen vorgetäuscht und dadurch Lohnfortzahlung erschlichen zu haben.
- Die Rechtsfrage: Ist eine Kündigung wirksam, wenn der Arbeitgeber einen dringenden Verdacht hat, der Mitarbeiter habe seine Krankschreibung nur simuliert?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Kündigung zurück, weil eine Beweisaufnahme ergab, dass der Mitarbeiter tatsächlich krank war. War die Arbeitsunfähigkeit real, fehlt die Grundlage für einen dringenden Verdacht des Vortäuschens.
- Die Bedeutung: Der Arbeitgeber muss den dringenden Verdacht eines Betrugs beweisen können. Wird später bestätigt, dass der Mitarbeiter objektiv arbeitsunfähig war, ist die Verdachtskündigung in der Regel unwirksam.
Darf ein Arbeitgeber trotz Krankenschein wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit kündigen?
Ein Mitarbeiter bittet um einen früheren Feierabend, wird abgewiesen und meldet sich kurz darauf krank. Wochen später, als ein klärendes Gespräch ansteht, wiederholt sich das Muster. Für den Arbeitgeber ist der Fall klar: Die Krankheiten sind nur vorgetäuscht, um sich der Arbeit zu entziehen – ein Betrug, der das Vertrauen zerstört. Doch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, umgangssprachlich Krankenschein genannt, ist ein starkes Indiz für eine tatsächliche Erkrankung. In einem Urteil vom 30. Juli 2025 musste das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 6 SLa 540/24) genau diesen Konflikt auflösen. Es ging um die Frage, wann der Verdacht eines Arbeitgebers schwerer wiegt als das Wort eines Arztes und ob dieser Verdacht allein ausreicht, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Was genau war passiert?
Der Kläger war seit 2014 als Kommissionierer in einem großen Verteilzentrum mit rund 2.300 Beschäftigten angestellt. Der Konflikt begann an einem Montagnachmittag, dem 14. August 2023. Der Mitarbeiter bat seinen Vorgesetzten, früher gehen zu dürfen. Dieser lehnte mit Verweis auf angefallene Minusstunden ab. Kaum hatte der Vorgesetzte das Gelände verlassen, meldete sich der Mitarbeiter bei dessen Stellvertreter krank. Dieser zeitliche Zusammenhang weckte beim Arbeitgeber Misstrauen. Er vermutete, die Krankmeldung sei lediglich ein Mittel zum Zweck gewesen, um doch noch den gewünschten früheren Feierabend zu erzwingen. Um den Sachverhalt aufzuklären, versuchte das Unternehmen, ein Anhörungsgespräch zu vereinbaren. Doch die Terminfindung gestaltete sich schwierig. Der Mitarbeiter bestand auf der Anwesenheit eines ganz bestimmten Betriebsratsmitglieds, das nach Angaben des Arbeitgebers aber mehrfach verhindert war. Als das Unternehmen ankündigte, das Gespräch notfalls auch ohne diesen speziellen Beistand führen zu wollen, eskalierte die Situation erneut. Kurz vor Schichtbeginn am 14….