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Untreue oder Unterschlagung bei Bankkarten-Missbrauch: Missbrauch durch Putzkraft

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Eine Putzkraft nutzte jahrelang die ihr zur Verfügung gestellte Debitkarte und PIN der hochbetagten Arbeitgeberin, um unberechtigt Bargeld abzuheben. Obwohl die Seniorin der Putzhilfe die Karte dauerhaft freiwillig überlassen hatte, musste gerichtlich geklärt werden, ob dies nun Unterschlagung oder Untreue war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 206 StRR 289/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
  • Datum: 21.10.2025
  • Aktenzeichen: 206 StRR 289/25
  • Verfahren: Revision
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verfahrensrecht

  • Das Problem: Eine langjährige Putzkraft nutzte die Bankkarte und PIN einer gehbehinderten Kundin, um mehr Geld abzuheben, als sie durfte, und behielt es für sich. Sie wurde von der Vorinstanz wegen Unterschlagung verurteilt.
  • Die Rechtsfrage: Hat die Putzkraft durch das unerlaubte Behalten des Geldes Unterschlagung begangen, oder handelt es sich wegen des Vertrauensverhältnisses eher um Untreue?
  • Die Antwort: Das Gericht hob das Urteil wegen Verfahrensfehlern und mangelnder Prüfung auf. Das Amtsgericht muss in einer neuen Verhandlung klären, ob das Verhalten Untreue war.
  • Die Bedeutung: Gerichte müssen genau prüfen, ob ein besonderes Vertrauensverhältnis bei der Nutzung überlassener Bankkarten vorliegt. Fehlen im Urteil wichtige Feststellungen zur genauen Zahl der Taten oder zum Eigentumsübergang, muss der Fall neu verhandelt werden.

Untreue oder Unterschlagung? Warum der Missbrauch einer Debitkarte durch eine Putzkraft neu verhandelt werden muss

Eine über Jahrzehnte vertraute Putzkraft, eine hochbetagte, ans Haus gefesselte Dame und eine Debitkarte mit PIN – das sind die Zutaten eines Falles, der auf den ersten Blick einfach erscheint, juristisch aber tief in die Grundfesten des Strafrechts führt. Es ist die Geschichte eines missbrauchten Vertrauens, das die Justiz vor eine entscheidende Frage stellt: Wann ist das unberechtigte Abheben von Geld eine simple Unterschlagung und wann eine weitaus gravierendere Untreue? In einer bemerkenswerten Entscheidung vom 21. Oktober 2025 (Az.: 206 StRR 289/25) hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) ein Urteil des Amtsgerichts München aufgehoben und damit einen wichtigen juristischen Kompass für ähnliche Fälle justiert. Die Entscheidung legt schonungslos offen, wie schnell ein Strafverfahren an formalen Fehlern und einer unzureichenden rechtlichen Analyse scheitern kann.

Was war der Auslöser für das Verfahren?

Die Angeklagte arbeitete seit vielen Jahren als Putzkraft für die 1937 geborene Geschädigte. Da die ältere Dame ihre Wohnung seit rund einem Jahrzehnt nicht mehr verlassen konnte, übernahm die Putzkraft alltägliche Aufgaben. Dazu gehörten auch Einkäufe und das Abheben von Bargeld am Automaten. Um diese Besorgungen zu erleichtern, überließ die Geschädigte ihrer Angestellten vor Jahren ihre Debitkarte samt der zugehörigen PIN. Die Abmachung, so stellte es das erstinstanzliche Gericht fest, war klar definiert: Die Putzkraft durfte jeweils bis zu 250 Euro abheben. Von diesem Betrag sollte sie 100 Euro ihrer Arbeitgeberin aushändigen und 150 Euro für sich selbst behalten. Doch über einen Zeitraum von mehr als dreieinhalb Jahren, zwischen Januar 2020 und September 2023, hielt sich die Angeklagte nicht an diese Vereinbarung. In insgesamt 126 Fällen hob sie mehr Geld ab als vereinbart und behielt die Differenz für sich. So kam eine Summe von 17.150 Euro zusammen….


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