Ein Mieter stellte seinen 49.000 Euro teuren Mietwagen nicht zurück, sondern parkte ihn in Serbien und reiste weiter – ein klarer Fall von Unterschlagung beim Mietwagen im Ausland? Das Bayerische Oberste Landesgericht musste klären, ob das bloße Abstellen des Fahrzeugs im Ausland tatsächlich den Nachweis des Zueignungswillens erbringt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 206 StRR 326/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
- Datum: 09.10.2025
- Aktenzeichen: 206 StRR 326/25
- Verfahren: Revisionsinstanz in Strafsachen
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht
- Das Problem: Ein Mann mietete ein Auto, fuhr es nach Serbien und stellte es dort auf einem Parkplatz ab, bevor er weiterreiste. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Unterschlagung, weil er den Wagen nicht zurückbrachte.
- Die Rechtsfrage: Genügt das Abstellen eines Mietwagens im Ausland und die anschließende Abreise, um strafrechtlich die Absicht zur dauerhaften Aneignung nachzuweisen?
- Die Antwort: Nein. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Die Handlungen zeigten zwar, dass der Vermieter den Wagen nicht nutzen konnte, aber sie bewiesen nicht den notwendigen Willen des Mieters, das Fahrzeug in sein eigenes Vermögen einzugliedern.
- Die Bedeutung: Das bloße Unterlassen der Rückgabe oder vertragswidriges Verhalten reicht für den Straftatbestand der Unterschlagung nicht aus. Es muss eine nach außen erkennbare Handlung vorliegen, die den Willen zur dauerhaften Aneignung belegt.
Ist ein im Ausland abgestellter Mietwagen immer eine Unterschlagung?
Ein Mietwagen, der nicht fristgerecht zurückgegeben wird, ist zunächst ein zivilrechtliches Problem – ein Vertragsbruch. Doch wann überschreitet ein solches Verhalten die Grenze zum Strafrecht? Wann wird aus einer schlichten Pflichtverletzung eine kriminelle Handlung? Genau mit dieser feinen, aber entscheidenden Linie musste sich das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in seinem Beschluss vom 09. Oktober 2025 (Az. 206 StRR 326/25) befassen. Der Fall drehte sich um einen Mann, der einen Mietwagen in Serbien abstellte und nach Portugal weiterreiste, was ihm in der Vorinstanz eine Bewährungsstrafe einbrachte. Das höchste bayerische Gericht kam jedoch zu einem anderen Ergebnis und sprach den Mann frei. Die Entscheidung ist ein Lehrstück darüber, was genau eine strafbare Unterschlagung ausmacht – und was eben nicht.
Was war genau passiert?
Im Juni 2023 mietete ein Mann in Deutschland einen Pkw im Wert von rund 49.000 Euro. Der Mietvertrag hatte keine feste Laufzeit. Nach mehreren telefonischen Verlängerungen lief die Kommunikation im Juli 2023 aus; der Mann reagierte nicht mehr auf Anrufe des Vermieters. Anfang August fuhr er mit dem Wagen nach Serbien, um dort nach eigenen Angaben Arbeitskräfte anzuwerben. Dort erkundigte er sich sogar bei einer Autovermietung nach den Kosten für eine Rückführung des Fahrzeugs nach Deutschland, die er sich aber offenbar nicht leisten konnte. Anfang September nahm die Geschichte eine entscheidende Wendung: Der Mann stellte den Pkw auf einem unbewachten Parkplatz in der Nähe des Flughafens Belgrad ab, stieg in ein Flugzeug nach Portugal und kehrte erst drei Monate später, Anfang Dezember, nach Deutschland zurück. In der Zwischenzeit hatte der Vermieter den Standort des Wagens im November durch eigene Recherchen ermittelt und die Rückführung veranlasst….