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Kündigung der Sozialwohnung wegen Einkommen: Was droht Mietern?

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Die Kündigung einer Sozialwohnung wegen steigendem Einkommen ist eine der größten Sorgen erfolgreicher Mieter. Wer beruflich aufsteigt, fürchtet den Verlust des subventionierten Zuhauses, da das Haushaltseinkommen die ursprünglichen WBS-Grenzen übersteigt. Die rechtliche Situation ist kompliziert, denn hier treffen Ihr Mietvertrag und das öffentliche Förderrecht aufeinander. Wann aber ist der Vermieter tatsächlich berechtigt, das Mietverhältnis aufgrund der sogenannten Fehlbelegung zu beenden?

Auf einen Blick

  • Worum es geht: Es geht um das Risiko, eine Sozialwohnung zu verlieren, wenn das Haushaltseinkommen die festgesetzten Grenzen überschreitet. Dies betrifft Mieter, deren Wohnung mit öffentlichen Geldern gefördert wurde und deshalb nur günstiger an Berechtigte vermietet werden darf. Die Regeln sind komplex, weil das Mietrecht auf die speziellen öffentlichen Förderregeln trifft.
  • Das größte Risiko: Das größte Risiko besteht, wenn Sie bereits beim Einzug in die Wohnung nicht berechtigt waren oder bewusst falsche Angaben gemacht haben. In diesem Fall kann der Vermieter den Vertrag kündigen, weil die zuständige Behörde ihm hohe Bußgelder androht, wenn er die falsche Belegung duldet.
  • Die wichtigste Regel: Ein bloßer Einkommensanstieg nach dem rechtmäßigen Einzug ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Sie sind geschützt, solange Sie nachweisen können, dass Sie zu Beginn berechtigt waren. In vielen Bundesländern müssen Sie lediglich eine höhere Ausgleichszahlung an die Behörde leisten, um die Differenz zur normalen Miete auszugleichen.
  • Typische Situationen: Ein höheres Gehalt oder der Auszug erwachsener Kinder führt dazu, dass die Einkommensgrenzen überschritten werden. Eine Kündigung droht hingegen, wenn Sie den notwendigen Berechtigungsschein gefälscht haben oder nach einem Umzug ohne neue Berechtigung wieder eingezogen sind.
  • Erste Schritte: Wenn Sie eine Kündigung erhalten, bleiben Sie ruhig und prüfen Sie, ob sie formal korrekt und begründet ist. Legen Sie schriftlich Widerspruch ein, wenn Ihnen der Umzug aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht zuzumuten ist. Suchen Sie umgehend rechtliche Beratung beim Mieterverein oder einem Fachanwalt.
  • Häufiger Irrtum: Der häufigste Irrtum ist die Annahme, Sie müssten sofort ausziehen, nur weil Sie durch beruflichen Erfolg mehr verdienen. Wenn Sie beim Einzug berechtigt waren, schützt das Gesetz Ihren Lebensmittelpunkt vor einer Kündigung.

Ihr Einkommen steigt – müssen Sie jetzt Ihre Sozialwohnung aufgeben?

Ihr Gehalt hat sich verbessert, die Kinder sind aus dem Haus oder eine neue berufliche Chance hat Ihre finanzielle Situation verändert. Neben der Freude über diesen Fortschritt schleicht sich bei Mietern von Sozialwohnungen oft eine Sorge ein: Können Sie jetzt Ihre Wohnung verlieren? Diese Frage ist mehr als berechtigt, denn sie berührt ein komplexes Spannungsfeld zwischen Ihrem privaten Mietvertrag und den öffentlichen Förderregeln. Die Antwort ist komplizierter als ein einfaches Ja oder Nein. Sie hängt entscheidend davon ab, wann Ihre Berechtigung nicht mehr gegeben war und in welchem Bundesland Sie leben. Das Mietrecht, das Sie als Mieter schützt, trifft hier auf das öffentliche Wohnungsbindungsrecht, das den Vermieter in die Pflicht nimmt. Durch die Föderalismusreform von 2006 ist die Lage zusätzlich unübersichtlich geworden, da heute die Bundesländer und nicht mehr der Bund viele entscheidende Regeln festlegen….


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