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Führerscheinentzug wegen Cannabis und Alkohol-Mischkonsum: Diese Folgen drohen

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Ein Autofahrer mit nachgewiesenem THC-Einfluss sah sich mit dem Führerscheinentzug wegen Cannabis und Alkohol-Mischkonsum konfrontiert. Die bloße und unbestimmte Angabe zum Alkoholkonsum am Vortag reichte jedoch nicht für die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis ohne MPU. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 20.550 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH München)
  • Datum: 16.04.2020
  • Aktenzeichen: 11 CS 20.550
  • Verfahren: Eilverfahren zur Wiederherstellung der Fahrerlaubnis
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht

  • Das Problem: Die Fahrerlaubnisbehörde entzog einem Fahrer nach einer Polizeikontrolle sofort den Führerschein. Grund war der Verdacht auf Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, basierend auf einer einzigen vagen ärztlichen Notiz.
  • Die Rechtsfrage: Darf der Führerschein sofort entzogen werden, wenn nur eine unbestimmte Angabe über Alkoholkonsum am Vortag ohne Details zu Menge und Zeitpunkt vorliegt?
  • Die Antwort: Nein, der sofortige Entzug war rechtswidrig. Vage Angaben reichen nicht aus, um eine feststehende Nichteignung wegen kombinierter Rauschwirkung zu beweisen.
  • Die Bedeutung: Die Behörde muss konkrete Fakten zu Menge und Zeitpunkt des Alkoholkonsums nachweisen. Bei unbestimmten Angaben muss die Behörde zuerst eine MPU anordnen, um die Fahreignung zu klären.

Führerscheinentzug wegen Cannabis und Alkohol: Wann ist ein Mischkonsum-Verdacht Beweis genug?

Eine unbedachte Äußerung bei einer Polizeikontrolle kann weitreichende Folgen haben. Doch wann reicht eine vage Angabe aus, um einem Autofahrer sofort und ohne weitere Prüfung den Führerschein zu entziehen? Genau diese Frage stand im Zentrum einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH München). In seinem Beschluss vom 16. April 2020 (Az. 11 CS 20.550) musste das Gericht die feine, aber entscheidende Linie zwischen einem begründeten Verdacht und einer bewiesenen Tatsache ziehen – mit direkten Konsequenzen für die Fahrerlaubnis eines Betroffenen. Der Fall beleuchtet, wie präzise Behörden arbeiten müssen, bevor sie die schwerwiegendste Maßnahme ergreifen: den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis.

Was genau war passiert?

Im Oktober 2019 geriet ein junger Mann am Steuer seines Wagens in eine Verkehrskontrolle. Die anschließende Blutprobe brachte ein klares Ergebnis: ein THC-Wert von 5,1 ng/ml, ein Indiz für einen zeitnahen Cannabiskonsum. Gegenüber den Polizeibeamten gab der Fahrer an, am Vortag drei bis vier Joints geraucht zu haben. Er war den Behörden kein Unbekannter; in früheren Vernehmungen hatte er bereits gelegentlichen und teils regelmäßigen Cannabiskonsum eingeräumt. Die entscheidende Wendung nahm der Fall jedoch durch eine knappe Notiz im ärztlichen Untersuchungsbericht zur Blutentnahme. Dort stand der Satz: „Letzter THC und Alkoholkonsum gestern“. Auf telefonische Nachfrage der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bestätigte der untersuchende Arzt diese Angabe. Für das Landratsamt Eichstätt war die Sache damit klar: Der Mann konsumiert nicht nur gelegentlich Cannabis, sondern mischt dies auch mit Alkohol. Die Behörde ging von einer kombinierten Rauschwirkung aus, die seine Fahreignung grundsätzlich ausschließe. Folgerichtig entzog das Landratsamt ihm im Januar 2020 mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis und forderte die umgehende Abgabe des Führerscheins….


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