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Arglistige Täuschung der Gebäudeversicherung: Wann führt sie zur Leistungsfreiheit?

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Ein Versicherungsnehmer machte falsche Angaben zur Brandursache und riskierte damit die Arglistige Täuschung der Gebäudeversicherung. Er behauptete, der defekte Industriestaubsauger sei ausgeschaltet gewesen, doch ein Gutachten deutete auf notwendigen Dauerbetrieb hin. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 126/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Sachsen‑Anhalt
  • Datum: 16.05.2024
  • Aktenzeichen: 4 U 126/23
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht

  • Das Problem: Ein Versicherungsnehmer forderte nach einem Brandschaden über 21.000 Euro Entschädigung von seinem Gebäudeversicherer. Der Versicherer weigerte sich zu zahlen, da der Kunde vorsätzlich falsche Angaben zur Brandursache gemacht habe.
  • Die Rechtsfrage: Darf der Versicherer die Leistung komplett verweigern, wenn der Kunde wissentlich behauptet, ein Brandschaden sei nicht durch ein laufendes Gerät ausgelöst worden, obwohl technische Gutachten das Gegenteil beweisen?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht bestätigte die Leistungsfreiheit des Versicherers. Der Kunde täuschte den Versicherer arglistig über eine wesentliche Tatsache, indem er den Dauerbetrieb des Geräts bestritt.
  • Die Bedeutung: Versicherungsnehmer riskieren den kompletten Verlust ihres Entschädigungsanspruchs, wenn sie versuchen, ihren Versicherer bewusst über die Ursache oder Höhe eines Schadensfalls zu täuschen.

Wann führt eine falsche Angabe zur Brandursache zur Leistungsfreiheit der Gebäudeversicherung?

Ein Brandschaden ist für jeden Immobilieneigentümer ein gravierender Einschnitt. Die finanzielle Absicherung durch eine Gebäudeversicherung soll in solchen Momenten Halt geben. Doch was passiert, wenn der Versicherer die Zahlung verweigert, weil er dem Versicherten vorwirft, nicht die ganze Wahrheit über die Schadensursache gesagt zu haben? In einem solchen Fall musste das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 16. Mai 2024 (Az. 4 U 126/23) eine grundlegende Frage klären: Wann ist eine Aussage des Versicherungsnehmers nicht nur eine ungenaue Erinnerung, sondern eine Arglistige Täuschung, die den gesamten Versicherungsschutz zunichtemacht? Der Fall dreht sich um einen Industriestaubsauger, zwei widersprüchliche Geschichten und die enorme Beweiskraft technischer Gutachten.

Was war genau geschehen?

Im Februar 2020 kam es in einem Gebäude des Versicherungsnehmers zu einem Brand. Der Mann war über eine gebündelte Gebäudeversicherung, die auch Feuerschäden abdeckt, bei seiner Versicherung geschützt. Er meldete den Schaden und forderte eine Entschädigungsleistung von über 21.000 Euro. Die Versicherung beauftragte jedoch eine Untersuchung zur Brandursache. Ein von ihr bestellter Gutachter identifizierte schnell den Ausgangspunkt des Feuers: einen Industriestaubsauger. Hier beginnt der Kern des Konflikts. Der Versicherungsnehmer behauptete von Anfang an und wiederholt – gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Versicherung –, der Staubsauger sei definitiv nicht in Betrieb gewesen. Er habe das Gebäude fast täglich aufgesucht und hätte ein laufendes Gerät gehört. Die Versicherung kam auf Basis ihrer Ermittlungen zu einem anderen Schluss und verweigerte die Zahlung. Sie warf dem Versicherungsnehmer vor, sie arglistig über die Umstände des Brandes getäuscht zu haben. Der Fall landete vor dem Landgericht Magdeburg, das die Klage des Mannes abwies….


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