Eine Frau täuschte einen Schlüsseldienst, um sich Zutritt zur Wohnung ihres Ex-Partners zu verschaffen und beging einen Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung. Obwohl die Tat mit einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe geahndet wurde, sorgte ein Geständnis für eine überraschende Wende im Urteil. Zum vorliegenden Urteil Az.: 25 Ls 27/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Velbert
- Datum: 28.03.2025
- Aktenzeichen: 25 Ls 27/24
- Verfahren: Strafverfahren
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht
- Das Problem: Eine Frau verschaffte sich nach der Trennung durch Täuschung Zutritt zur Wohnung ihres Ex-Partners. Sie entwendete Geld und Wertgegenstände und verursachte erhebliche Zerstörungen in der Wohnung.
- Die Rechtsfrage: Hat die Frau mit dem heimlichen Betreten der Ex-Wohnung und dem Diebstahl einen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl begangen und wie wird sie bestraft?
- Die Antwort: Ja, das Gericht sah die Tat als schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl an. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
- Die Bedeutung: Der unrechtmäßige Zugang zu einer dauerhaft genutzten Wohnung, selbst unter Nutzung früherer Meldeadressen, gilt als Diebstahl mit erhöhtem Strafrahmen. Persönliche Umstände wie Reue, Schwangerschaft und ein straffreies Vorleben können eine Aussetzung der Strafe ermöglichen.
Warum ein Wohnungseinbruchsdiebstahl nicht zwangsläufig ins Gefängnis führt
Ein Wohnungseinbruch gilt als einer der gravierendsten Eingriffe in die Privatsphäre. Das Gesetz sieht dafür empfindliche Strafen vor. Doch was geschieht, wenn die Täterin die schwangere Ex-Partnerin ist, die sich in einem Akt der Verzweiflung und Wut mit einem Trick Zutritt zur ehemals gemeinsamen Wohnung verschafft? Das Amtsgericht Velbert musste in seinem Urteil vom 28. März 2025 (Az. 25 Ls 27/24) genau diese komplexe menschliche und juristische Gemengelage bewerten. Es fällte eine Entscheidung, die zeigt, wie das Strafrecht die Härte des Gesetzes mit einer individuellen Betrachtung der Lebensumstände in Einklang bringt und warum eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr dennoch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Was war nach der Trennung genau passiert?
Die Beziehung zwischen der Angeklagten und ihrem Partner war zerbrochen. Sie war ausgezogen, hatte die Schlüssel zur gemeinsamen Eigentumswohnung zurückgegeben und damit, so sah es das Gericht, ihr Aufenthaltsrecht verloren. Obwohl sie offiziell noch dort gemeldet war und einige persönliche Gegenstände zurückgelassen hatte, war die Wohnung nun rechtlich gesehen sein alleiniges Reich. An einem Tag, fast drei Jahre vor der Gerichtsverhandlung, fuhr die im siebten Monat schwangere Frau zu dieser Wohnung. Ihr Vorgehen war planvoll: Sie überklebte das Klingelschild mit ihrem eigenen Namen und rief einen Schlüsseldienst. Dem Mitarbeiter legte sie ihren Personalausweis vor. Die Meldeadresse stimmte, der Name auf der Klingel ebenso. Er öffnete ihr gutgläubig die Tür. In der Wohnung entwendete die Angeklagte Bargeld in Höhe von insgesamt 1.845 Euro, diverse persönliche Unterlagen ihres Ex-Freundes, eine wertvolle Rolex-Uhr, eine Gabel und eine Mikrowelle. Einige Markenkleidungsstücke ihres Ex-Partners verschenkte sie kurzerhand an den Mitarbeiter des Schlüsseldienstes mit der Bemerkung, sie würden ihm nicht mehr passen….