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Muss ich mich beim Nachlassgericht melden?

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Nach einem Todesfall stellt sich für Angehörige häufig die Frage, ob eine Meldung beim Nachlassgericht erforderlich ist. Bei rund 320.000 Erbschaften pro Jahr in Deutschland ist dies eine Situation, die viele Menschen betrifft. Eine Meldepflicht beim Nachlassgericht besteht in zwei wesentlichen Situationen: beim Auffinden eines Testaments und bei der Ausschlagung einer Erbschaft. In allen anderen Fällen erfolgt eine automatische Benachrichtigung durch das Nachlassgericht, oder eine Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich. Liegt dem Nachlassgericht ein Testament oder Erbvertrag vor, werden die darin benannten Personen sowie die gesetzlichen Erben automatisch vom Gericht benachrichtigt. Da allerdings nur etwa 35 Prozent der Menschen in Deutschland ein Testament verfasst haben, gilt in der Mehrheit der Fälle die gesetzliche Erbfolge. In diesen Situationen erfolgt keine automatische Kontaktaufnahme durch das Nachlassgericht. Erben müssen dann selbst aktiv werden, wenn sie einen Erbschein benötigen oder das Erbe ausschlagen möchten. Die Kenntnis über diese Unterscheidung ist wichtig, da bestimmte Fristen ab Kenntnis vom Erbfall zu laufen beginnen. Dies gilt insbesondere für die Erbausschlagung, für die eine Frist von sechs Wochen besteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Testament oder Erbvertrag erfolgt eine automatische Benachrichtigung durch das Nachlassgericht an die im Testament genannten Personen sowie an die gesetzlichen Erben. Die Benachrichtigung erfolgt in der Regel vier bis sechs Wochen nach der Testamentseröffnung.
  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge und das Nachlassgericht meldet sich nicht von sich aus. Erben müssen selbst aktiv werden, wenn sie einen Erbschein benötigen oder ihre Rechte geltend machen möchten.
  • Gesetzliche Meldepflicht besteht beim Auffinden eines Testaments gemäß § 2259 BGB. Wer ein Testament auffindet, ist verpflichtet, dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzugeben.
  • Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Berufung zum Erben beim Nachlassgericht oder bei einem Notar zur Niederschrift erklärt werden. Diese Frist beginnt auch ohne Benachrichtigung durch das Gericht zu laufen.

Automatische Benachrichtigung bei Testament oder Erbvertrag

Liegt dem Nachlassgericht ein Testament oder ein Erbvertrag in amtlicher Verwahrung vor oder wird ein privatschriftliches Testament dort abgegeben, erfolgt die Benachrichtigung der Beteiligten automatisch durch das Gericht. Die Nachlassgerichte erfahren in der Regel durch die Standesämter vom Todesfall, wobei die Verfahren je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein können.

Ablauf der Testamentseröffnung

Nach Kenntnisnahme vom Todesfall prüft das Nachlassgericht, ob ein Testament oder Erbvertrag hinterlegt ist. Falls vorhanden, wird eine Testamentseröffnung durchgeführt. Diese erfolgt in der Regel als stille Eröffnung, das heißt ohne persönliche Anwesenheit der Beteiligten. Das Gericht erstellt ein Eröffnungsprotokoll und versendet Abschriften des Testaments zusammen mit der Eröffnungsniederschrift.

Wer wird vom Nachlassgericht benachrichtigt?…


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