Ein Kläger forderte die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit, weil dieser seinen Gutachtenauftrag im Handelsrechtsstreit deutlich überschritten hatte. Trotz klarer Mängel und einer offensichtlichen Auftragsüberschreitung musste der gerichtlich bestellte Gutachter trotzdem weiter eingesetzt werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 W 21/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Köln
- Datum: 20.08.2025
- Aktenzeichen: 19 W 21/25
- Verfahren: Sofortige Beschwerde
- Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Beweisrecht
- Das Problem: Ein Kläger warf einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen vor, befangen zu sein. Der Gutachter soll seinen Auftrag überschritten und Zeugenaussagen einseitig gewürdigt haben.
- Die Rechtsfrage: Kann ein Sachverständiger wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er während einer Anhörung Fehler macht oder den Rahmen seines Auftrags überschreitet?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Beschwerde zurück. Der Antrag war verspätet, da er nicht sofort im Verhandlungstermin gestellt wurde. Inhaltlich begründen Fehler im Gutachten zudem keine automatische Befangenheit.
- Die Bedeutung: Ein Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen muss Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, im Termin erfolgen, sobald der Grund bekannt wird. Fehler in einem Gutachten führen in der Regel nur zu einer Ergänzung oder Korrektur, nicht zur Ablehnung wegen Parteilichkeit.
Wann ist es zu spät, einen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen?
Ein Gerichtsprozess hängt oft von der Expertise externer Fachleute ab. Besonders in komplexen Fällen sind gerichtlich bestellte Sachverständige das Zünglein an der Waage – ihre Gutachten können über Sieg oder Niederlage entscheiden. Doch was passiert, wenn eine Partei das Gefühl hat, der vermeintlich neutrale Experte sei voreingenommen? Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20. August 2025 (Az.: 19 W 21/25) beleuchtet diesen Konflikt. Er zeigt mit beeindruckender Klarheit, dass der Vorwurf der Befangenheit nicht nur gut begründet, sondern auch im exakt richtigen Moment vorgebracht werden muss. Wer hier zögert, verliert das Recht, den Experten abzulehnen – selbst wenn seine Bedenken berechtigt wären.
Was genau war geschehen?
Im Zentrum des Falles stand ein Handelsrechtsstreit vor dem Landgericht Köln. Um eine entscheidende Fachfrage zu klären, bestellte das Gericht einen neurologisch-psychiatrischen Sachverständigen, Dr. Q. Sein Auftrag war klar definiert: Er sollte der Vernehmung von Zeugen beiwohnen und auf dieser Grundlage sein schriftliches Gutachten im Gerichtstermin mündlich erläutern. Am 15. November 2024 kam es zur entscheidenden mündlichen Anhörung. Dr. Q. trug seine Erkenntnisse vor. Doch aus Sicht des Klägers lief dabei einiges schief. Er war der Überzeugung, der Sachverständige habe sich nicht an seinen Auftrag gehalten. Statt nur die ihm gestellten Fragen zu beantworten, habe Dr. Q. eigenmächtig Zeugenaussagen bewertet und sei dabei einseitig zugunsten der Beklagten vorgegangen. Zudem kritisierte der Kläger, die mündlichen Erläuterungen seien so unzureichend gewesen, dass die Grundlage der gutachterlichen Bewertung nicht nachvollziehbar war. Für den Kläger war die Sache klar: Dieses Verhalten begründete die „Besorgnis der Befangenheit“ – ein juristischer Begriff, der das Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Gutachters beschreibt. Er reichte daher beim Landgericht ein Ablehnungsgesuch ein, um Dr. Q….