Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verwertung von Beweisanträgen im Strafprozess: Einlassung durch Verteidiger?

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Die Verwertung von Beweisanträgen im Strafprozess führte zum Eklat, als ein Landgericht die Erklärung des Verteidigers als persönliche Einlassung des angeklagten Richters wertete. Juristen streiten, wann diese Abgrenzung zwischen Anwalt und Mandant endet, zumal das Gericht die Motive des Hauptzeugen völlig ausblendete. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORs 29/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 26.08.2025
  • Aktenzeichen: 3 ORs 29/25
  • Verfahren: Revision in einer Strafsache
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht

  • Das Problem: Ein früherer Richter wurde in zweiter Instanz wegen 15-facher Urkundenfälschung verurteilt, weil er Schriftsätze unter dem Namen eines anderen Anwalts erstellt hatte. Das Landgericht hatte seine Berufung verworfen.
  • Die Rechtsfrage: Durfte das Gericht die Aussagen des Verteidigers, die dieser in einem Beweisantrag gemacht hatte, einfach als persönliches Schuldeingeständnis des Angeklagten werten?
  • Die Antwort: Nein. Das angefochtene Urteil ist rechtsfehlerhaft und muss neu verhandelt werden. Das Gericht hat eine reine Beweisforderung des Verteidigers unzulässigerweise als Einlassung des Angeklagten in die Beweiswürdigung einbezogen.
  • Die Bedeutung: Gerichte müssen strikt unterscheiden, ob es sich um eine Verfahrenserklärung des Verteidigers oder um eine persönliche Aussage des Angeklagten handelt. Außerdem muss die Glaubwürdigkeit eines wichtigen Zeugen stets unter Berücksichtigung aller denkbaren Falschaussagemotive geprüft werden.

Wann wird das Wort des Anwalts zur Einlassung des Angeklagten?

Ein Richter steht selbst vor Gericht, angeklagt der Urkundenfälschung in 15 Fällen. Doch der eigentliche juristische Kern dieses Falles liegt nicht in den gefälschten Dokumenten, sondern in der heiklen Frage, wie das Gericht mit den Worten seines Verteidigers umgeht. Wann darf ein Richter eine Erklärung des Anwalts als persönliche Aussage des Angeklagten werten – und wann überschreitet er damit eine rote Linie des Strafprozessrechts? Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss vom 26. August 2025 (Az. 3 ORs 29/25) eine präzise Antwort gegeben und damit die Grenzen der richterlichen Überzeugungsbildung neu vermessen. Die Entscheidung ist eine Lektion in prozessualer Fairness und der Kunst, zwischen strategischer Verteidigung und persönlichem Geständnis zu unterscheiden.

Was genau war passiert?

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Richter, der zwischen Februar und Dezember 2016 insgesamt fünfzehn Schriftsätze verfasst haben soll, die aussahen, als kämen sie von einem Rechtsanwalt O. Die Schriftstücke trugen den Briefkopf und eine eingescannte Unterschrift dieses Anwalts. Der Clou: Der Briefkopf war so manipuliert, dass er die private Anschrift, Kontaktdaten und sogar die Bankverbindung des angeklagten Richters enthielt. Diese Schreiben gingen unter anderem an eine Bank und das Betreuungsgericht, teilweise wurden darin auch Gebühren gefordert. Der Angeklagte, der zuvor bereits vom Amts- und Landgericht Bielefeld zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, bestritt die Vorwürfe nicht gänzlich. Er gab zu, den Inhalt der Schreiben verfasst zu haben. Seine Verteidigungslinie war jedoch eine andere: Die ehemalige Sekretärin des Rechtsanwalts O., eine Zeugin namens Q., habe die Schreiben auf dem Kanzleipapier ausgefertigt und versendet….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv