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Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in der Tiefgarage: Wer haftet?

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Ein Rolltor in Hamburg beschädigte einen Lamborghini Diablo in der Tiefgarage, was zur Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters führte. Die standardmäßig montierte Lichtschranke konnte das teure Fahrzeug aufgrund der örtlichen Enge und ihrer niedrigen Position schlicht nicht erkennen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 33/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamburg
  • Datum: 15.10.2025
  • Aktenzeichen: 4 U 33/25
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Verkehrssicherungspflicht, Schadensersatzrecht

  • Das Problem: Ein Stellplatzmieter fuhr mit seinem Sportwagen aus einer Tiefgarage aus. Das automatisch schließende Rolltor beschädigte sein Fahrzeug am Heckspoiler. Der Mieter forderte vom Vermieter Schadensersatz wegen mangelhafter Torsicherung.
  • Die Rechtsfrage: Muss der Vermieter zahlen, weil die Lichtschranke falsch montiert war und das Auto nicht erfasste? Reduziert der hohe Preis des seltenen Fahrzeugs die Haftung des Vermieters?
  • Die Antwort: Ja, der Vermieter muss zahlen. Er verletzte seine Vertragliche Schutzpflicht, weil die innen montierte Lichtschranke die Schließebene nicht wirksam überwachte. Der kurze Abstand zur öffentlichen Straße machte diesen Mangel besonders gefährlich und vorhersehbar.
  • Die Bedeutung: Vermieter von Stellplätzen müssen die Sicherheit gemeinschaftlich genutzter Anlagen gewährleisten. Sie haften auch dann, wenn technische Normen formal erfüllt sind, aber die örtliche Situation eine Gefahr schafft. Vertragliche Haftungsausschlüsse für Sachschäden sind oft unwirksam.

Warum haftet der Vermieter, wenn das Rolltor der Tiefgarage einen Lamborghini beschädigt?

Ein seltener Sportwagen, ein modernes Tiefgaragen-Rolltor und ein Schaden von über 42.000 Euro – auf den ersten Blick scheint der Fall klar. Doch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. Oktober 2025 (Az.: 4 U 33/25) zeigt, dass die entscheidende Frage nicht im Wert des Autos, sondern in der millimetergenauen Positionierung einer Lichtschranke lag. Der Fall beleuchtet eindrücklich die weitreichende Verantwortung, die Vermieter für die Sicherheit gemeinschaftlich genutzter Anlagen tragen, und zieht eine klare Grenze zwischen formaler technischer Ausstattung und tatsächlicher, an die örtlichen Gegebenheiten angepasster Sicherheit.

Was genau war passiert?

An einem Abend im September 2020 wollte der Eigentümer eines Lamborghini Diablo eine Bewegungsfahrt mit seinem Fahrzeug unternehmen. Die Ausfahrt der von ihm angemieteten Tiefgarage in Hamburg-Rahlstedt war nach 18 Uhr durch ein automatisches Rolltor aus groben Metallmaschen gesichert. Nachdem ein anderes Auto die Garage verlassen hatte, fuhr der Lamborghini-Fahrer nach und hielt an der Ausfahrt an, um sich in den fließenden Verkehr einzuordnen. Die bauliche Situation war hierbei besonders: Zwischen dem Rolltor und der Bordsteinkante der öffentlichen Straße lagen nur etwa vier Meter – weniger als die Gesamtlänge des Sportwagens von 4,43 Metern. Während der Fahrer etwa eine Minute wartete, weil er Probleme mit der Fahrzeugbeleuchtung bemerkte, befand sich das Heck seines Wagens noch direkt unter dem Rolltor. Plötzlich senkte sich das Tor automatisch ab, setzte auf der Heckpartie des Lamborghini auf und verhakte sich beim anschließenden, durch einen Drucksensor ausgelösten Hochfahren im markanten Heckspoiler. Das Ergebnis waren erhebliche Schäden an der Heckhaube und am Spoiler….


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