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THC Grenzwert für Fahrerlaubnis-Entziehung: Reicht 1,7 ng/ml in der Probezeit?

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Wegen 1,7 Nanogramm THC im Blut entzog die Behörde einem Fahranfänger sofort die Fahrerlaubnis und forderte ein Gutachten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof musste entscheiden, ob dieser Wert den THC Grenzwert für Fahrerlaubnis-Entziehung überhaupt rechtfertigte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 B 606/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof
  • Datum: 19.09.2025
  • Aktenzeichen: 10 B 606/25
  • Verfahren: Eilverfahren zur Fahrerlaubnisentziehung
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Betäubungsmittel, Verwaltungsrecht

  • Das Problem: Ein Fahrer, dem schon einmal wegen Cannabis die Fahrerlaubnis entzogen wurde, fuhr erneut unter Einfluss (1,7 ng/ml THC). Die Behörde entzog ihm daraufhin gestützt auf ein negatives MPU-Gutachten erneut die Fahrerlaubnis.
  • Die Rechtsfrage: Darf die Fahrerlaubnis sofort entzogen werden, wenn der gemessene THC-Wert unter dem für die Fahreignung relevanten Grenzwert von 3,5 liegt, obwohl ein negatives Gutachten vorliegt?
  • Die Antwort: Nein. Die Entziehung war im Eilverfahren nicht haltbar, weil das vorgelegte MPU-Gutachten den erforderlichen Cannabismissbrauch nach der neuen Rechtslage nicht belegt.
  • Die Bedeutung: Der Grenzwert von 1,0 ng/ml für Cannabis in der Probezeit reicht nicht aus, um automatisch auf fehlende Fahreignung zu schließen. Für die Annahme von Cannabismissbrauch ist in der Regel der höhere Wert von 3,5 ng/ml als Hinweis auf eine verkehrsrelevante Wirkung entscheidend.

Reicht ein THC-Wert von 1,7 ng/ml für die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Fahranfänger wird während seiner Probezeit mit Cannabis im Blut erwischt. Der gemessene THC-Wert liegt bei 1,7 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) – ein Wert, der zwar eine Ordnungswidrigkeit darstellt, aber unter dem neu festgelegten Grenzwert für die Annahme einer Fahrungeeignetheit liegt. Dennoch entzieht ihm die Behörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis und verweist auf ein negatives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) und eine „fortgeschrittene Drogenproblematik“. Ist dieser sofortige Entzug rechtens, oder vermischt die Behörde hier die strengen Regeln für Fahranfänger mit den allgemeinen Kriterien für die Fahreignung? In einem aufschlussreichen Beschluss vom 19. September 2025 (Az. 10 B 606/25) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine klare Grenze zwischen einem bußgeldbewährten Verstoß und dem schwerwiegenden Vorwurf des Cannabismissbrauchs gezogen.

Was genau war passiert?

Die Geschichte des Fahrers mit der Fahrerlaubnisbehörde war nicht neu. Bereits 2017, kurz vor seiner ersten Fahrerlaubniserteilung, wurde er bei einer Polizeikontrolle mit einer kleinen Menge Marihuana angetroffen und gab an, seit Jahren regelmäßig zu konsumieren. Die Konsequenz folgte prompt: Die Behörde entzog ihm die frisch erteilte Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung. Erst nach einer langen Pause und einem positiven MPU-Gutachten, das ihm 2022 eine stabile Drogenabstinenz bescheinigte, erhielt er seinen Führerschein zurück. Doch die neu gewonnene Freiheit am Steuer währte nicht lange. Am 10. Oktober 2023 geriet der Mann erneut in eine Verkehrskontrolle. Dieses Mal saß er am Steuer, und die anschließende Blutuntersuchung ergab eine THC-Konzentration von 1,7 ng/ml. Dieser Vorfall zog einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid nach sich: 500 Euro Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot. Für die Fahrerlaubnisbehörde war dies jedoch mehr als nur eine Ordnungswidrigkeit….


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