Ein Mann warf während eines Aufzugs eine 0,5-Liter-Bierflasche auf einen Polizeibeamten, was als tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte gewertet wurde. Trotz der ausbleibenden Verletzung des Polizisten drohte dem Täter plötzlich die Umwandlung der Geldstrafe in sechs Monate Haft auf Bewährung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 203 StRR 368/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
- Datum: 06.10.2025
- Aktenzeichen: 203 StRR 368/25
- Verfahren: Revisionsverfahren
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafzumessung, Schutz von Vollstreckungsbeamten
- Das Problem: Ein Mann warf bei einem Umzug eine Bierflasche gezielt in eine Polizeikette. Er wurde wegen versuchter Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Beamte verurteilt. Der Mann wehrte sich gegen die Umwandlung seiner Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe zur Bewährung.
- Die Rechtsfrage: Zählt das Werfen einer Flasche auf einen Beamten als tätlicher Angriff, obwohl der Polizist durch seine Schutzausrüstung nicht verletzt wurde? Durfte das Gericht die Strafe erhöhen und eine Freiheitsstrafe statt einer Geldstrafe verhängen?
- Die Antwort: Nein, die Revision wurde als unbegründet abgewiesen. Ein tätlicher Angriff liegt bereits bei einer feindseligen, zielgerichteten Einwirkung auf den Körper vor. Die Richter durften eine Freiheitsstrafe aussprechen, um dem besonderen Schutz von Vollstreckungsbeamten Rechnung zu tragen.
- Die Bedeutung: Der Schutz von Beamten steht im Strafrecht im Vordergrund. Für die Verurteilung wegen tätlichen Angriffs ist irrelevant, ob der Beamte verletzt wird oder eine Schutzausrüstung trägt. Richter dürfen bei solchen Taten von einer Geldstrafe auf eine Freiheitsstrafe wechseln.
Wann wird ein Flaschenwurf auf Polizisten zur Freiheitsstrafe?
Ein Wurf aus der Menge, eine Bierflasche, die auf einem Polizeieinsatzhelm zerschellt, und ein Beamter, der dank seiner Schutzausrüstung keine Schmerzen spürt. Was auf den ersten Blick wie ein glimpflich ausgegangener Angriff wirkt, führte für den Werfer zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dieser Fall, der vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) am 06. Oktober 2025 unter dem Aktenzeichen 203 StRR 368/25 seinen Abschluss fand, wirft eine entscheidende Frage auf: Wo genau verläuft die Grenze zwischen einem bloßen Angriff und einer Straftat, die eine Haftstrafe rechtfertigt? Die Entscheidung des Gerichts liefert eine präzise und für viele überraschende Antwort darauf, wie der Gesetzgeber den Schutz von Einsatzkräften definiert und warum das Ergebnis eines Angriffs oft weniger wiegt als die Absicht dahinter.
Was genau war passiert?
Der Vorfall ereignete sich während eines öffentlichen Aufzugs. Ein Mann warf aus der Bewegung heraus eine halbvolle 0,5-Liter-Bierflasche über eine Distanz von sieben bis zehn Metern gezielt in eine Kette von Polizeibeamten. Die Flasche traf einen Beamten zuerst am Helm und prallte dann gegen seine Schulter. Der Polizist blieb unverletzt. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den Mann zunächst wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit – also als eine einzige Handlung zu wertend – mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Die Strafe: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt also 3.600 Euro. Doch der Staatsanwaltschaft war dieses Urteil nicht hart genug….