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Verjährung von Notarkosten-Ansprüchen: Hemmung bei Gerichtsverfahren gilt

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Ein Schuldner weigerte sich, Notarkosten-Ansprüche in Höhe von 5.000 Euro zu begleichen, da die gesetzliche Frist zur Verjährung abgelaufen war. Das zuständige Gericht prüfte jedoch, ob die jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung die gesamte Verjährungsfrist neu starten ließ. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Wx 96/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Köln
  • Datum: 23.05.2022
  • Aktenzeichen: 2 Wx 96/22
  • Verfahren: Kostenbeschwerde
  • Rechtsbereiche: Notarkostenrecht, Verjährungsrecht

  • Das Problem: Notarschuldner wehrten sich gegen die Zwangsvollstreckung aus Notarkostenrechnungen. Sie behaupteten, die Rechnungen seien ungültig, da der Notar sie nicht unterschrieben habe. Zudem sahen sie die Forderungen als verjährt an.
  • Die Rechtsfrage: Kann der Notar die gesetzliche Verjährungsfrist seiner Kostenforderungen durch Zahlungsaufforderungen oder durch die Verteidigung in einem früheren Gerichtsverfahren stoppen?
  • Die Antwort: Nein, die Forderungen sind nicht verjährt und die Rechnungen sind gültig. Das Gericht stellte fest, dass die Verteidigung des Notars in vorangegangenen Verfahren die Verjährung gehemmt hat. Formelle Mängel im Gerichtsentscheid hatten keinen Einfluss auf dessen Wirksamkeit.
  • Die Bedeutung: Notare können die Verjährung ihrer Kostenansprüche wirksam verhindern, indem sie Zahlungsaufforderungen verschicken oder sich aktiv gegen Anträge der Schuldner vor Gericht wehren. Auch ein fehlender Formvermerk in einem gerichtlichen Beschluss macht die Entscheidung nicht automatisch ungültig.

Verjähren Notarkosten auch dann, wenn jahrelang darüber gestritten wird?

Ein Rechtsstreit kann sich über Jahre hinziehen. Doch was passiert in dieser Zeit mit den ursprünglichen Forderungen? Laufen Fristen einfach weiter, bis ein Anspruch am Ende verjährt ist, obwohl man sich die ganze Zeit vor Gericht darüber streitet? Mit dieser zentralen Frage der Verjährungshemmung bei Notarkosten musste sich das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss vom 23. Mai 2022 (Az.: 2 Wx 96/22) auseinandersetzen. Der Fall entwirrt das komplexe Zusammenspiel aus Rechnungsformalitäten, Verjährungsfristen und den prozessualen Handlungen, die eine tickende Uhr anhalten oder sogar neu starten können. Er zeigt, dass der Kampf gegen eine Forderung diese unter Umständen länger am Leben erhält als passives Abwarten.

Was genau war passiert?

Die Geschichte beginnt im Jahr 2015 mit mehreren notariellen Beurkundungen. Aus diesen Dienstleistungen stellte der beteiligte Notar seinen Mandanten, den späteren Kostenschuldnern, über die Jahre drei separate Rechnungen aus: zwei Rechnungen vom 3. November 2016 über rund 194 Euro und 5.677 Euro sowie eine weitere Rechnung vom 6. Juni 2018 über 13.709 Euro. Die Mandanten bezahlten diese Rechnungen nicht. Der Konflikt eskalierte, als der Notar am 29. September 2020 sogenannte vollstreckbare Ausfertigungen seiner Kostenrechnungen erwirkte. Dies ist ein besonderes Instrument, das es Notaren erlaubt, ihre Gebühren direkt, also ohne ein vorheriges Klageverfahren, zwangsweise durchzusetzen. Daraufhin zogen die Kostenschuldner vor das Landgericht Köln. Mit einem Antrag vom 19. Oktober 2020 wollten sie die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklären lassen. Ihre Argumentation stützte sich auf zwei wesentliche Säulen. Erstens behaupteten sie, die Originalrechnungen seien niemals vom Notar persönlich unterschrieben worden, was ein Formfehler sei und die Vollstreckung nichtig mache….


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