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Notarhaftung bei fehlerhafter Steuerauskunft: Spekulationsfrist ab Notartermin

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Die Notarhaftung bei fehlerhafter Steuerauskunft wird relevant: Ein Verkäufer forderte 48.972 Euro zurück, nachdem er mündlich falsch zur Zehnjahresfrist beraten wurde. Der Notar stellte die Schadensersatzpflicht infrage, weil die Steuernachzahlung juristisch vermeidbar gewesen sei. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 139/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Köln
  • Datum: 12.07.2021
  • Aktenzeichen: 7 U 139/20
  • Verfahren: Beabsichtigte Zurückweisung der Berufung
  • Rechtsbereiche: Notarhaftung, Spekulationssteuer, Schuldrecht

  • Das Problem: Eine Käuferin erlitt einen Steuerschaden. Ihr Notar hatte im Beurkundungstermin eine falsche Auskunft zur Spekulationssteuer erteilt. Die Käuferin verlangte vom Notar den Ersatz des Steuerschadens.
  • Die Rechtsfrage: Muss ein Notar für eine fehlerhafte Auskunft zur Spekulationssteuer haften? Oder hätte die Käuferin den Fehler erkennen oder den Schaden anders verhindern müssen?
  • Die Antwort: Ja. Der Notar haftet für die Verletzung seiner Berufspflicht. Die Käuferin durfte auf die Richtigkeit der notariellen Auskunft vertrauen. Ein eigenes Verschulden der Käuferin lag nicht vor.
  • Die Bedeutung: Notare müssen für aktiv erteilte, fehlerhafte Auskünfte haften. Das gilt auch bei Aussagen zur Steuerpflicht. Das Gericht stärkt das Vertrauen in notarielle Erklärungen.

Haftet ein Notar für eine falsche Steuerauskunft? Ein Satz für 49.000 Euro

Ein Notartermin ist für die meisten Menschen der formale Schlusspunkt eines aufregenden Prozesses, etwa eines Immobilienverkaufs. Man vertraut auf die Expertise und die Sorgfalt des Notars als unparteiischem Träger eines öffentlichen Amtes. Doch was geschieht, wenn eine mündliche Auskunft in diesem Termin, eine scheinbar beiläufige Bemerkung, sich später als teurer Irrtum herausstellt? Genau diese Frage stand im Mittelpunkt eines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Köln, das in seinem Beschluss vom 12. Juli 2021 (Az.: 7 U 139/20) die Grundsätze der Notarhaftung bei fehlerhafter Steuerauskunft schärfte und damit das Vertrauen in die notarielle Amtspflicht bekräftigte.

Was genau war geschehen?

Eine Frau, die Verkäuferin, hatte eine Eigentumswohnung veräußert und fand sich zur Beurkundung des Kaufvertrags im Büro des beklagten Notars ein. Ein entscheidender Punkt für sie war die sogenannte Spekulationssteuer. Diese fällt an, wenn eine Immobilie, die nicht selbst bewohnt wurde, innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird. Die Verkäuferin ging davon aus, diese Frist eingehalten zu haben. Im Laufe des Beurkundungstermins kam dieses Thema zur Sprache. Nach den übereinstimmenden Aussagen der Verkäuferin und der beiden Käufer, die als Zeugen geladen waren, äußerte der Notar sinngemäß, dass die Spekulationssteuer in diesem Fall kein Thema sei. Das Datum des Verkaufs liege außerhalb der kritischen Zehnjahresfrist. Beruhigt durch diese fachkundige Einschätzung, unterzeichnete die Verkäuferin den Vertrag. Die böse Überraschung folgte einige Zeit später in Form eines Steuerbescheids. Das Finanzamt sah die Sache anders, berechnete die Frist anders und forderte eine Nachzahlung in Höhe von 48.972,05 Euro. Die Verkäuferin war überzeugt: Hätte der Notar sie korrekt aufgeklärt, hätte sie den Verkauf um wenige Wochen verschoben und so die Steuerlast komplett vermieden. Sie verklagte den Notar auf Schadensersatz in genau dieser Höhe. Das Landgericht gab ihr in erster Instanz Recht….


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