Eine Frau ließ sich als Erwachsene von ihrem Stiefvater adoptieren und musste feststellen, dass dadurch ihr bisheriger Ehename bei Adoption Volljähriger in Frage stand. Das Oberlandesgericht musste klären, ob die Namensführung ohne die öffentlich beglaubigte Zustimmung ihres Ehemanns überhaupt wirksam werden konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 UF 142/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Hamm
- Datum: 20.11.2020
- Aktenzeichen: 7 UF 142/20
- Verfahren: Beschluss in Familiensachen
- Rechtsbereiche: Namensrecht, Adoptionsrecht, Familienverfahrensrecht
- Das Problem: Eine verheiratete Frau wurde volljährig adoptiert und erhielt dadurch einen neuen Geburtsnamen. Es gab Unklarheit, ob sich dadurch automatisch auch ihr gemeinsamer Ehename ändern musste.
- Die Rechtsfrage: Ändert sich der Ehename eines adoptierten Erwachsenen, wenn der Ehepartner der Namensänderung nicht vor der Adoption offiziell zugestimmt hat?
- Die Antwort: Nein. Der Ehename bleibt bestehen, weil der Ehegatte der Namensänderung nicht durch eine Öffentlich beglaubigte Erklärung vor Gericht beigetreten ist. Die Adoption ändert in diesem Fall nur den Geburtsnamen, nicht aber den Ehenamen.
- Die Bedeutung: Bei der Adoption von Erwachsenen ist für eine Änderung des gemeinsamen Ehenamens die ausdrückliche, formelle und öffentliche Zustimmung des Ehepartners erforderlich. Ohne diese Zustimmung behalten Ehepaare ihren bestehenden Ehenamen bei.
Was passiert mit dem Ehenamen bei einer Volljährigenadoption?
Eine Adoption unter Erwachsenen ist oft der emotionale Höhepunkt einer langen Familiengeschichte. Doch was passiert, wenn dieser formale Akt ein unerwartetes Chaos auslöst – und zwar beim Namen der frisch Adoptierten? Genau diese Frage landete vor dem Oberlandesgericht Hamm. In seinem Beschluss vom 20. November 2020 (Az.: 7 UF 142/20) musste das Gericht ein juristisches Wirrwarr entflechten, das durch ein missverständliches Urteil und eine unklare Korrektur entstanden war. Der Fall zeigt eindrücklich, wie strikt das Gesetz zwischen Geburtsnamen und Ehenamen unterscheidet und warum die Stabilität eines gemeinsam gewählten Familiennamens einen besonderen Schutz genießt.
Was genau führte zu diesem Namens-Wirrwarr?
Die Geschichte beginnt mit einer tief verwurzelten familiären Beziehung. Eine 1982 geborene Frau, die wir als die Angenommene bezeichnen, wurde von ihrem Stiefvater adoptiert. Er war seit 1993 mit ihrer leiblichen Mutter verheiratet und hatte sie seit ihrem elften Lebensjahr wie eine eigene Tochter aufgezogen. Die Beziehung zu ihrem leiblichen Vater war längst erloschen. Im April 2019 stellten die Angenommene und ihr Stiefvater den offiziellen Adoptionsantrag. Alle Beteiligten – die Mutter und auch der Ehemann der Angenommenen – stimmten dem uneingeschränkt zu. Im Gerichtstermin erklärte die Angenommene ausdrücklich, dass sich in Bezug auf ihren Namen nichts ändern solle. Zu diesem Zeitpunkt trug sie den Nachnamen „L“. Diesen Namen hatte sie bereits seit 2006 als Familiennamen geführt und seit ihrer Heirat im Jahr 2018 gemeinsam mit ihrem Mann als Ehenamen bestimmt. Der Stiefvater und Adoptivvater trug den Namen „Q“. Das Amtsgericht Arnsberg gab der Adoption mit Beschluss vom 25. Oktober 2019 statt. Es verfügte, dass die Frau die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes ihrer Mutter und des Stiefvaters erhalte….