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Wegerecht Erlöschen durch Verjährung: Löschung im Grundbuch ohne Zustimmung

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Nachdem ein Wegerecht seit 1950 durch eine Klinik dauerhaft blockiert wurde, forderte der Berechtigte die Beseitigung der Störung. Das Oberlandesgericht prüfte, ob das Wegerecht Erlöschen durch Verjährung des Beseitigungsanspruchs schon Jahrzehnte früher eingetreten war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 W 38/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg
  • Datum: 20.07.2022
  • Aktenzeichen: 12 W 38/22
  • Verfahren: Beschwerdeverfahren (Grundbuchsachen)
  • Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Dienstbarkeiten, Verjährung

  • Das Problem: Die Eigentümerin eines Grundstücks wollte ein altes Wegerecht löschen lassen. Dieses Recht war seit 1950 blockiert, weil eine Klinik den ursprünglichen Weg überbaut hatte. Der eingetragene Berechtigte widersprach der Löschung.
  • Die Rechtsfrage: Erlischt ein eingetragenes Wegerecht automatisch, wenn der Berechtigte 30 Jahre lang nicht gegen die dauerhafte Blockade des Weges vorgeht?
  • Die Antwort: Ja, das Wegerecht ist erloschen. Der Anspruch des Berechtigten, die Störung des Weges zu beseitigen, verjährte aufgrund der Blockade seit 1950 nach dreißig Jahren. Die spätere Beseitigung der Klinik 2018 ändert nichts an der bereits eingetretenen Verjährung.
  • Die Bedeutung: Ein Berechtigter muss die Ausübung seiner Dienstbarkeit aktiv sichern. Wird die Nutzung dauerhaft unmöglich gemacht, erlischt das Recht nach 30 Jahren, auch wenn die Eintragung im Grundbuch noch vorhanden ist.

Wegerecht Erlöschen durch Verjährung: Wenn die Zeit gegen ein Recht im Grundbuch arbeitet

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht scheint oft ewig zu währen, eine in Stein gemeißelte Tatsache. Doch was passiert, wenn ein solches Recht über Jahrzehnte nicht ausgeübt werden kann, weil ein massives Hindernis im Weg steht? Verfällt es einfach, wenn niemand es einfordert? Mit genau dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 20. Juli 2022 (Az.: 12 W 38/22) und lieferte eine klare Antwort: Ja, ein Wegerecht kann erlöschen, wenn der Anspruch auf Beseitigung einer Störung über Jahrzehnte verjährt – selbst wenn das Hindernis später wieder verschwindet. Die Entscheidung ist eine lehrreiche Erzählung über die Vergänglichkeit von Rechten und die Macht der Zeit.

Was war der Auslöser für den Streit um das alte Wegerecht?

Die Geschichte beginnt im Jahr 1949. In einer notariellen Urkunde wird ein Wegerecht als sogenannte Grunddienstbarkeit für ein Grundstück eingetragen. Dieses Recht erlaubte dem Berechtigten, das Nachbargrundstück an dessen Südwestecke schräg zu überqueren, um eine Straße zu erreichen. Der Verlauf des Weges war klar in den amtlichen Karten dokumentiert. Nur ein Jahr später, 1950, änderte sich die Situation dramatisch. Auf dem mit dem Wegerecht belasteten Grundstück wurde die „CC Klinik“ errichtet. Die Klinikgebäude nahmen fast die gesamte Fläche ein und wurden zusätzlich eingezäunt. Der ursprünglich festgelegte Weg war damit physisch blockiert, überbaut und nicht mehr passierbar. Fast sieben Jahrzehnte lang blieb dieser Zustand bestehen. Der Berechtigte des Wegerechts unternahm in all dieser Zeit nichts, um die Beseitigung der Klinikgebäude zu verlangen. Im Jahr 2018 wurde die Klinik schließlich abgerissen. Das Grundstück war nun wieder frei. Die heutige Eigentümerin des Grundstücks sah in dem alten Wegerecht nur noch einen überflüssigen Eintrag, der den Wert ihres Landes minderte. Sie beantragte beim Grundbuchamt die Löschung des Rechts….


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