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Streitwert: Fahrerlaubnis oder Führerschein-Dokument: 2.500 statt 5.000 Euro

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Das Verwaltungsgericht setzte für eine Klage auf den Führerschein zunächst einen Streitwert von 5.000 Euro an. Entscheidend war plötzlich, ob der Kläger die Fahrerlaubnis-Erteilung oder nur das Dokument forderte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 A 2091/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
  • Datum: 13.10.2025
  • Aktenzeichen: 16 A 2091/25
  • Verfahren: Beschluss im Verfahren auf Zulassung der Berufung
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Gerichtskostenrecht

  • Das Problem: Ein Bürger wollte ein neues Führerscheindokument mit bestimmten Fahrerlaubnisklassen. Er klagte bereits in der Vorinstanz erfolglos. Er beantragte die Zulassung der Berufung, zog diesen Antrag aber später wieder zurück.
  • Die Rechtsfrage: Zählt eine Klage auf die bloße Ausstellung eines Führerscheindokuments juristisch genauso viel wie eine Klage auf die Erteilung der Fahrerlaubnis selbst?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht stellte das Verfahren wegen der Antragsrücknahme ein und der Bürger trägt die Kosten. Die Ausstellung eines Dokuments ist für den Betroffenen von geringerer Bedeutung als die Erteilung der Fahrerlaubnis. Der Wert des Streits für die Ausstellung beträgt deshalb 2.500 Euro.
  • Die Bedeutung: Die Unterscheidung zwischen Fahrerlaubnis-Erteilung und Dokumenten-Ausstellung ist maßgeblich. Sie bestimmt die Höhe des Streitwerts und damit die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Eine Anpassung des gesetzlichen Grundwerts ist Aufgabe des Gesetzgebers.

Neuer Führerschein, halbe Kosten? Warum eine Klage auf ein Dokument günstiger ist als die auf eine Fahrerlaubnis

Ein Rechtsstreit kann teuer werden, doch was genau bestimmt die Kosten? Oft ist es der sogenannte Streitwert – ein Betrag, der die finanzielle Bedeutung des Falles für den Kläger widerspiegelt. In einem bemerkenswerten Beschluss vom 13. Oktober 2025 (Az. 16 A 2091/25) hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eine feine, aber folgenreiche Unterscheidung getroffen, die für viele Autofahrer relevant ist: Es macht einen erheblichen Unterschied, ob Sie um das grundsätzliche Recht zu fahren klagen oder lediglich um die Ausstellung des physischen Dokuments, das dieses Recht bescheinigt. Die Entscheidung zeigt, wie Gerichte den Kern eines Anliegens bewerten und wie dies die finanziellen Risiken eines Verfahrens direkt beeinflusst.

Was war der Auslöser für den Rechtsstreit?

Die Geschichte beginnt mit einem Autofahrer, der mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln unzufrieden war. Er war der festen Überzeugung, bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E für leichtere Lastkraftwagen zu sein. Sein Ziel war es jedoch nicht, diese Rechte gerichtlich neu erstreiten zu müssen. Stattdessen verlangte er von der zuständigen Behörde lediglich die Ausstellung eines neuen, korrekten Führerscheindokuments, in dem diese Klassen ordnungsgemäß eingetragen sind. Nachdem seine Klage in der ersten Instanz gescheitert war, beantragte er beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung, um den Fall in der nächsten Instanz neu aufrollen zu lassen. Doch noch während dieses Zulassungsverfahren lief, änderte er seine Strategie: Er nahm seinen Antrag wieder zurück. Damit war das eigentliche Ringen um den Führerschein beendet, bevor es in der zweiten Instanz überhaupt begonnen hatte….


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