Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Prozesskostenhilfe bei Wohngeld-Klage: fingiertes Mietverhältnis? Belege nötig

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Eine Wohngeld-Empfängerin klagte gegen die Rückforderung ihrer Leistungen, nachdem die Behörde die Mietzahlungen an ihre nahe Verwandte anzweifelte. Weil sie die tatsächlichen Zahlungen nicht lückenlos belegen konnte, lehnte das Gericht die Prozesskostenhilfe bei ihrer Wohngeld-Klage ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 PA 99/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OVG Lüneburg
  • Datum: 21. Oktober 2025
  • Aktenzeichen: 2 PA 99/25
  • Verfahren: Beschluss in einem Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Wohngeld, Prozesskostenhilfe, Rückforderung von Sozialleistungen

  • Das Problem: Eine Wohngeldempfängerin klagte gegen die Ablehnung neuer Wohngeldzahlungen und die Rückforderung alter Leistungen. Die Behörde vermutete ein Fingiertes Mietverhältnis mit ihrer Tochter und dem Schwiegersohn als Vermietern. Die Klägerin benötigte staatliche Prozesskostenhilfe (PKH) für ihre Klage.
  • Die Rechtsfrage: Hatte die Klage der Frau gegen die Wohngeldbehörde eine realistische Chance, vor Gericht erfolgreich zu sein, um die Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Beschwerde der Klägerin ab und verweigerte die Prozesskostenhilfe. Die Klägerin konnte die tatsächliche Zahlung der Miete für die strittigen Zeiträume nicht schlüssig und widerspruchsfrei belegen.
  • Die Bedeutung: Wer staatliche Hilfe für einen Prozess beansprucht, muss alle erforderlichen Nachweise rechtzeitig und vollständig vorlegen. Werden Dokumente (wie Kontoauszüge) erst nachträglich eingereicht, um die Erfolgschancen zu verbessern, rechtfertigt dies meist keine rückwirkende Bewilligung der Prozesskostenhilfe.

Prozesskostenhilfe bei Wohngeld-Klage: Wann wird ein Mietvertrag unter Verwandten zum Problem?

Ein Mietverhältnis innerhalb der Familie ist ein alltäglicher Vorgang. Doch was passiert, wenn dieser private Vertrag zur Grundlage für staatliche Leistungen wie Wohngeld wird? Dann schauen die Behörden ganz genau hin. In einem Beschluss vom 21. Oktober 2025 (Az. 2 PA 99/25) hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Grenzen solcher Konstellationen scharf nachgezeichnet. Der Fall beleuchtet eine zentrale Frage: Wie beweist man, dass eine Miete an die eigene Tochter nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch tatsächlich fließt – und was geschieht, wenn diese Beweise zu spät kommen? Die Entscheidung bietet einen tiefen Einblick in die strengen Anforderungen an die Beweislast und die unerbittliche Logik des Prozesskostenhilfeverfahrens.

Was genau war passiert?

Eine Frau mietete eine Wohnung von ihrer Tochter und deren Ehemann. Auf Basis eines Mietvertrags aus dem Jahr 2015, der 2022 ergänzt wurde und eine monatliche Miete von insgesamt 610 Euro vorsah, beantragte und erhielt sie in der Vergangenheit Wohngeld. Als sie einen neuen Antrag für den Zeitraum ab Juni 2024 stellte, wurde die zuständige Behörde misstrauisch. Sie vermutete ein nur vorgetäuschtes, sogenanntes fingiertes Mietverhältnis, das einzig dem Zweck diene, Sozialleistungen zu erhalten. Die Mieterin erklärte, die Miete teilweise in bar und teilweise durch den Einkauf von Lebensmitteln für die Vermieterfamilie zu begleichen. Zum Beleg legte sie einige von der Tochter ausgestellte Quittungen für die Monate Januar bis März 2024 vor. Dies überzeugte die Behörde nicht. Mit Bescheid vom 16. September 2024 lehnte sie den neuen Wohngeldantrag ab. Doch es kam noch härter: Wenige Wochen später, am 2….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv