Der Bayerische VGH verhandelte über die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsum, gestützt nur auf das Geständnis des Betroffenen gegenüber der Polizei. Trotz fehlender Blutwerte oder einer strafrechtlichen Verfolgung musste das Gericht klären, ob diese Aussage den sofortigen Führerschein-Entzug rechtfertigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 25.1206 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Datum: 18.09.2025
- Aktenzeichen: 11 CS 25.1206
- Verfahren: Beschwerde gegen die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Drogenkonsum
- Das Problem: Ein Bürger hatte gegenüber der Polizei den Konsum von Amphetamin eingeräumt. Die Behörde entzog ihm daraufhin das Recht, seine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland zu nutzen, und ordnete die Sofortige Vollziehung an. Der Betroffene forderte gerichtlich, dass dieses sofortige Fahrverbot ausgesetzt wird.
- Die Rechtsfrage: Darf der Staat den Führerschein sofort für ungültig erklären, wenn der Betroffene selbst gegenüber der Polizei den Konsum von harten Drogen zugegeben hat?
- Die Antwort: Nein, die Beschwerde wurde abgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass der eingeräumte Amphetaminkonsum die Fahrungeeignetheit sofort begründet. Die Einlassung des Betroffenen durfte verwertet werden, da keine schwerwiegenden Verfahrensfehler vorlagen.
- Die Bedeutung: Der Besitz oder Konsum von harten Drogen führt grundsätzlich zur sofortigen Ungeeignetheit, Kraftfahrzeuge zu führen. Hierfür ist keine strafrechtliche Verurteilung notwendig. Das öffentliche Interesse am Schutz des Straßenverkehrs überwiegt das private Interesse des Betroffenen.
Einmaliger Amphetaminkonsum zugegeben: Reicht das für die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein einziges, unbedachtes Geständnis gegenüber der Polizei kann weitreichende Konsequenzen haben – weit über ein mögliches Strafverfahren hinaus. Genau diese Erfahrung musste ein polnischer Staatsangehöriger machen, dessen Aussage über seinen Drogenkonsum nicht nur seine Fahrerlaubnis, sondern auch ein grundlegendes juristisches Spannungsfeld ins Zentrum rückte: Wiegen die Schutzrechte eines Beschuldigten schwerer als das Interesse der Allgemeinheit an sicheren Straßen? In einem Beschluss vom 18. September 2025 (Az. 11 CS 25.1206) lieferte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine klare Antwort auf die Frage, wann eine im Strafverfahren getätigte Aussage direkt zum Verlust des Führerscheins führen darf.
Was war genau geschehen?
Die Geschichte beginnt am 26. Juli 2024 mit einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Mann durch die Kriminalpolizei Amberg. Die Beamten wurden fündig und stellten insgesamt neun Gramm Amphetamin sicher. Im Rahmen der anschließenden Vernehmung wurde der Mann, wie im Gesetz vorgeschrieben, über seine Rechte belehrt: das Recht zu schweigen und das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Laut Protokoll erklärte er, Deutsch zu verstehen, wolle aber vor weiteren Angaben mit einem Rechtsanwalt sprechen und eventuell einen Dolmetscher hinzuziehen. Doch dann fiel der entscheidende Satz. Um sich vom Verdacht des Drogenhandels zu distanzieren, sagte er aus: „Das ist nicht stimmt. Ich habe keine Drogen verkauft. (…) Ich bin kein Dealer. Das Speed gehört mir und ich nehme es nur sehr selten selber zum Spaß haben. Ich verkaufe nichts.“ Diese Aussage wurde von ihm genehmigt und unterschrieben….