Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anforderungen an die Konkretisierung des Entziehungsgrundes im Testament

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Trotz des ernsten Vorwurfs der Morddrohungen verfehlte der Erblasser die notwendigen Anforderungen an die Konkretisierung des Entziehungsgrundes im Testament. Selbst ein türkisches Polizeiprotokoll reichte dem Gericht nicht als Beweis, um die Enterbung wirksam zu machen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 315/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Ellwangen
  • Datum: 29.08.2025
  • Aktenzeichen: 3 O 315/24
  • Verfahren: Zivilklage auf Auskunft im Erbfall
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht

  • Das Problem: Ein Alleinerbe verweigerte der enterbten Schwester die Auskunft über den Nachlass. Er berief sich auf eine testamentarische Entziehung des Pflichtteils wegen angeblicher Morddrohungen.
  • Die Rechtsfrage: Genügt die vage Formulierung „Morddrohungen“ in einem Testament als Begründung, um jemandem den gesetzlichen Pflichtteil wirksam und dauerhaft zu entziehen?
  • Die Antwort: Ja, der Erbe muss Auskunft erteilen. Das Gericht entschied, dass die testamentarische Entziehung des Pflichtteils unwirksam ist. Der Erbe konnte die schweren Vorwürfe nicht ausreichend konkretisieren und beweisen.
  • Die Bedeutung: Wer einem Pflichtteilsberechtigten die Erbschaft entziehen will, muss den Grund im Testament sehr präzise und beweisbar angeben. Vage oder allgemein gehaltene Vorwürfe reichen im Streitfall nicht aus, um eine Entziehung rechtlich durchzusetzen.

Warum reicht der Vorwurf von „Morddrohungen“ im Testament nicht für eine wirksame Pflichtteilsentziehung aus?

Ein Testament ist oft das letzte Wort, der finale Ausdruck des eigenen Willens. Doch was geschieht, wenn dieses letzte Wort eine schwere Anschuldigung enthält, die das Band zwischen Mutter und Kind endgültig zerschneiden soll? Genau diese Frage stand im Zentrum einer Entscheidung des Landgerichts Ellwangen vom 29. August 2025 (Az. 3 O 315/24). Der Fall beleuchtet die extrem hohen Hürden, die das Gesetz für die Entziehung des Pflichtteils aufstellt, und zeigt, warum ein pauschaler Vorwurf wie „Morddrohungen“ allein nicht ausreicht, um einen Abkömmling vollständig von seinem Erbe auszuschließen. Es ist eine Geschichte über die Grenzen der testamentarischen Freiheit und die Notwendigkeit juristischer Präzision, selbst bei tiefsten familiären Zerwürfnissen.

Was genau war der familiäre Konflikt?

Nach dem Tod ihrer Mutter am 28. August 20xx fand sich eine Frau in einer heiklen Situation wieder. Ihre Mutter hatte in einem notariellen Testament aus dem Jahr 1996 ihren Bruder zum alleinigen Erben bestimmt. Für sie und ein weiteres Geschwisterkind sah das Testament eine drastische Regelung vor: den vollständigen Ausschluss von der Erbfolge und, so wörtlich, die Entziehung des Pflichtteils. Der Pflichtteil ist im deutschen Erbrecht eine Art Mindestbeteiligung am Nachlass, die nahen Angehörigen wie Kindern selbst dann zusteht, wenn sie im Testament übergangen, also enterbt, wurden. Ihn zu entziehen, ist nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Die Mutter begründete diesen Schritt in ihrem Testament mit schweren Verfehlungen: „Es handelt sich um Morddrohungen gegen mich und meine Familie in den Jahren 1992.“ Sie fügte hinzu, dass sie diese Verfehlungen bewusst nicht genauer beschreiben wolle. Die enterbte Tochter sah dies anders. Sie bestritt vehement, jemals Morddrohungen gegen ihre Mutter oder die Familie ausgesprochen zu haben, und hielt die Formulierung im Testament für unwirksam. Um ihren Pflichtteilsanspruch beziffern zu können, zog sie vor Gericht….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv