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Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Generalunternehmer: Wer zahlt den Schaden?

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Ein Autofahrer kollidierte mit ungesicherten, flachen Schildständern auf der Straße – eine klare Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Generalunternehmer. Obwohl der Unfall während eines komplexen Abbiegevorgangs passierte, sah das Gericht den Geschädigten ohne jegliche Mitschuld. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 128/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Hannover
  • Datum: 26.04.2023
  • Aktenzeichen: 11 O 128/22
  • Verfahren: Schadensersatzklage
  • Rechtsbereiche: Verkehrssicherungspflicht, Schadensersatzrecht

  • Das Problem: Ein Autofahrer kollidierte auf einer Straße mit zwei ungesicherten Baustellenschildständern. Er forderte von der als Generalunternehmerin tätigen Baufirma Schadensersatz. Die Baufirma bestritt, dass die Hindernisse von ihrer Baustelle stammten.
  • Die Rechtsfrage: War die Baufirma als Betreiberin der Baustelle für die ungesicherten Gegenstände auf der Fahrbahn verantwortlich?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht entschied, dass die Generalunternehmerin ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Die Baufirma konnte nicht beweisen, dass die Schildständer nicht von ihrer Baustelle stammten. Der Autofahrer musste den Unfall wegen der schlechten Sichtbarkeit nicht verschulden.
  • Die Bedeutung: Bauunternehmen müssen alle Baustelleneinrichtungen sorgfältig sichern. Sie haften für Schäden, wenn sie eine Gefahr auf der Straße schaffen. Der Autofahrer muss bei schwer erkennbaren Hindernissen kein Mitverschulden tragen.

Schadensersatz nach Unfall durch Baustellen-Hindernis: Wer haftet, wenn ungesicherte Schildständer zur Falle werden?

Eine Baustelle am Straßenrand ist ein alltäglicher Anblick. Doch was passiert, wenn Teile dieser Baustelle zu unsichtbaren Hindernissen auf der Fahrbahn werden und einen Unfall verursachen? Ein Autofahrer kollidierte mit zwei schlecht erkennbaren Schildständern und sah sich mit einem erheblichen Schaden an seinem Fahrzeug konfrontiert. Er war überzeugt, dass das verantwortliche Bauunternehmen für den Schaden aufkommen muss. Das Unternehmen hingegen wies jede Schuld von sich. In seinem Urteil vom 26. April 2023 (Az.: 11 O 128/22) musste das Landgericht Hannover eine grundlegende Frage der Verantwortung klären: Wie weit reicht die Sicherungspflicht eines Baustellenbetreibers, und wann kann sich ein Autofahrer darauf berufen, ein Hindernis schlichtweg nicht gesehen zu haben?

Was genau war auf der Baustelle passiert?

An einem Oktobertag im Jahr 2021 befuhr ein Mann mit seinem Auto die Straße, in der er wohnte. Die Gegend war von mehreren Baustellen geprägt. Plötzlich kam es zu einem Aufprall: Der Fahrer war über zwei auf der Fahrbahn liegende Schildständer gefahren. Sein Fahrzeug wurde dabei erheblich beschädigt. Für den Mann war die Sache klar: Die Schildständer stammten von der Baustelle einer Generalunternehmerin, die in unmittelbarer Nähe tätig war. Er argumentierte, die Ständer seien unzureichend gesichert gewesen und hätten deshalb auf die Straße gelangen können. Aufgrund ihrer flachen Bauweise, der grauen Farbe und der Verschmutzung mit Sand seien sie auf dem Asphalt kaum zu erkennen gewesen. Die Kollision sei für ihn daher unvermeidbar gewesen. Der Autofahrer dokumentierte den Schaden, ließ ein Privatgutachten erstellen und bezifferte seine Forderung auf Reparaturkosten von über 4.200 €, die Gutachterkosten von rund 825 € sowie eine kleine Pauschale für seinen Aufwand. Der Weg vor Gericht gestaltete sich zunächst holprig….


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