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Sachverständigenvergütung bei mangelhaftem Gutachten – Null-Euro nur selten

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Weil ein gerichtlich bestellter Sachverständiger mangelnde Kenntnisse bei relevanten DIN-Normen zeigte, sollte seine Sachverständigenvergütung bei mangelhaftem Gutachten komplett entfallen. Das Oberlandesgericht sah die Mängel als erwiesen an, doch die pauschale Null-Festsetzung war wegen eines Verfahrensfehlers nicht zulässig. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 W 117/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 27. August 2024
  • Aktenzeichen: 2 W 117/24
  • Verfahren: Vergütungsbeschwerde eines Sachverständigen
  • Rechtsbereiche: Sachverständigenvergütung, Zivilprozessrecht, Zuständigkeit

  • Das Problem: Ein Richter setzte die gesamte Bezahlung eines gerichtlich bestellten Gutachters auf null Euro fest. Er begründete dies damit, dass der Gutachter selbst zugab, keine vertieften Kenntnisse über wichtige Industrienormen (DIN) zu haben. Der Gutachter legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.
  • Die Rechtsfrage: Darf ein Einzelrichter die gesamte Vergütung streichen, wenn ein Gutachten ursprünglich von einer Richterkammer beauftragt wurde? Rechtfertigt das fehlende Detailwissen über Normen automatisch, dass die gesamte Arbeit des Gutachters als komplett unbrauchbar gilt?
  • Die Antwort: Nein, das Oberlandesgericht hob die Null-Vergütung auf. Der Einzelrichter war für die schriftlichen Teile des Gutachtens nicht zuständig. Zudem muss das Gericht Mängel im Gutachten konkret benennen und dem Sachverständigen eine Frist zur Nachbesserung geben, bevor es die Bezahlung komplett streicht.
  • Die Bedeutung: Gerichte müssen strenge Zuständigkeitsregeln beachten, wenn sie über die Bezahlung von Gutachtern entscheiden. Ein Gutachter verliert seine gesamte Vergütung nur, wenn sein Werk fundamental unbrauchbar ist und eine Nachbesserung offensichtlich unmöglich wäre.

Sachverständigenvergütung: Wann ist ein Gutachten so mangelhaft, dass es null Euro wert ist?

Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger gibt in einer mündlichen Verhandlung freimütig zu, kein Experte für bestimmte technische Normen zu sein – er sei vielmehr ein „Praktiker“. Daraufhin streicht die zuständige Richterin sein Honorar komplett und setzt es auf 0,00 Euro fest. Ist eine solche Entscheidung rechtens? Oder muss ein Gericht selbst bei offensichtlichen Schwächen eines Gutachtens differenzierter urteilen? Mit genau diesen Fragen befasste sich das Oberlandesgericht Celle in einem Beschluss vom 27. August 2024 (Az.: 2 W 117/24) und zeichnete dabei die Grenzen richterlicher Entscheidungen im Vergütungsrecht scharf nach. Der Fall beleuchtet nicht nur die Rechte von Sachverständigen, sondern auch die fundamentalen prozessualen Spielregeln, die Gerichte selbst bei der Bewertung von deren Arbeit einhalten müssen.

Was war genau passiert?

Am Anfang stand ein alltäglicher Streitfall, der vor dem Landgericht Hannover verhandelt wurde. Es ging um Mängel an einem Teppichboden und den Verdacht auf eine Kontamination der Räume mit flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). Um Klarheit zu schaffen, ordnete die 17. Zivilkammer des Gerichts im März 2021 ein sogenanntes Selbständiges Beweisverfahren an. Dessen Zweck ist es, Beweise schnell zu sichern, oft noch bevor ein eigentlicher Hauptprozess beginnt. Die Kammer beauftragte einen Sachverständigen, der den Zustand des Bodens untersuchen und die Ursachen für diverse Schäden klären sollte….


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