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Notarhaftung bei Amtspflichtverletzung: Schadensersatz scheitert ohne Nachweis

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Eine Klägerin forderte Schadensersatz vom Notar, nachdem dieser die Beurkundung einer Grundschuld unterlassen hatte, und berief sich auf eine klare Notarhaftung bei einer Amtspflichtverletzung. Doch die Klage scheiterte, weil die Geschädigte den genauen Wortlaut der notwendigen notariellen Belehrung nicht detailliert darlegen konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 99/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 26.07.2023
  • Aktenzeichen: 3 U 99/21
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Notarhaftung, Beurkundungsrecht, Schadensersatz

  • Das Problem: Eine Klägerin forderte von einem Notar 100.000 Euro Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung. Sie behauptete, der Notar habe pflichtwidrig die Beurkundung einer dringend benötigten Grundschuldbestellung unterlassen.
  • Die Rechtsfrage: Muss ein Notar haften, wenn er eine Urkunde nicht erstellt, aber der Kläger nicht konkret darlegen kann, wie der gesamte Vorgang inklusive der notariellen Belehrung abgelaufen wäre?
  • Die Antwort: Nein, die Haftung besteht nicht. Das Gericht wies die Klage ab, weil die Klägerin den konkreten Inhalt der notwendigen notariellen Belehrung nicht dargelegt hatte. Ohne diese genauen Angaben kann das Gericht den hypothetischen Kausalverlauf nicht prüfen.
  • Die Bedeutung: Wer einen Notar wegen unterlassener Beurkundung haftbar machen will, muss beweisen, dass die Urkunde auch nach einer vollständig korrekten und konkreten Belehrung tatsächlich unterschrieben worden wäre. Abstrakte Angaben reichen hierfür nicht aus.

Wann haftet ein Notar für eine unterlassene Beurkundung?

Ein geplatzter Notartermin kann mehr als nur ärgerlich sein; er kann existenzielle finanzielle Folgen haben. Doch wann genau ist der Notar rechtlich verantwortlich, wenn eine geplante Beurkundung nicht stattfindet und dadurch ein Schaden entsteht? In einem aufschlussreichen Urteil vom 26. Juli 2023 musste das Oberlandesgericht Celle (Az. 3 U 99/21) genau diese Frage klären. Der Fall, der zuvor sogar den Bundesgerichtshof beschäftigte, zeigt eindrücklich, dass es für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch nicht ausreicht, nur eine Pflichtverletzung des Notars zu behaupten. Die entscheidende Hürde liegt im Detail: dem lückenlosen Nachweis einer hypothetischen Kausalkette.

Was genau war geschehen?

Eine Klägerin forderte von einem Notar Schadensersatz in Höhe von 100.000 €. Sie warf ihm vor, am 10. November 2017 pflichtwidrig die Beurkundung einer Grundschuldbestellung unterlassen zu haben. Eine Grundschuld ist ein starkes Sicherungsmittel, das es einem Gläubiger erlaubt, ein Grundstück zwangsversteigern zu lassen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt. Ohne die beurkundete Grundschuld fehlte der Klägerin diese Sicherheit, was zu dem von ihr bezifferten Schaden geführt haben soll. Die Klägerin argumentierte, der Notar sei fest mit der Vorbereitung und Beurkundung beauftragt gewesen. Als Indizien führte sie an, dass in einer von ihr vorbereiteten Zweckerklärung – einem Dokument, das den Sicherungszweck der Grundschuld festlegt – handschriftliche Streichungen vorgenommen worden waren und der Notar Nachforschungen beim Grundbuchamt angestellt habe. Der verklagte Notar widersprach dieser Darstellung vehement. Er trug vor, an dem fraglichen Tag zeitlich gar nicht in der Lage gewesen zu sein, eine solch komplexe Beurkundung durchzuführen….


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