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Anerkennung von Spätschäden nach Lebendnierenspende: Fatigue ja, Bandscheibenschäden nein

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Ein Lebendnierenspender forderte die Anerkennung von Spätschäden nach seiner Lebendnierenspende, darunter chronische Müdigkeit und schwere Bandscheibenprobleme. Das Sozialgericht erkannte die psychische Belastung an, sah für die körperlichen Schmerzen aber keine medizinische Kausalität. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 1 U 577/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Thüringer Landessozialgericht
  • Datum: 22.05.2025
  • Aktenzeichen: L 1 U 577/21
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Gesetzliche Unfallversicherung

  • Das Problem: Ein Mann, der 2002 seine Niere spendete, verlangte von der gesetzlichen Unfallversicherung die Anerkennung zahlreicher Spätschäden (unter anderem chronische Erschöpfung, Depressionen und schwere Bandscheibenprobleme) als Folge der Spende. Die Versicherung bestritt den ursächlichen Zusammenhang für die meisten der geltend gemachten Spätschäden.
  • Die Rechtsfrage: Gelten Gesundheitsschäden, die erst Jahre nach einer Lebendnierenspende auftreten (sogenannte Spätschäden), automatisch als versicherter Unfall, oder muss die Spende nach aktuellem Wissensstand Generell geeignet sein, diesen Schaden zu verursachen?
  • Die Antwort: Das Gericht gab dem Kläger teilweise recht. Die Schädigung der Bauchwandnerven, die daraus resultierenden Schmerzen und muskulären Fehlstellungen sowie das Chronische Fatigue-Syndrom und die rezidivierende depressive Störung wurden als Spätfolgen anerkannt. Die schwerwiegenden Bandscheibenschäden wurden abgelehnt, weil die Spende nach medizinischem Konsens nicht als generell geeignete Ursache für diesen spezifischen Schaden gilt.
  • Die Bedeutung: Das Urteil präzisiert die Regeln für die Anerkennung von Spätschäden bei Organspendern. Es stellt klar, dass die gesetzliche Vermutung für Spätschäden nur greift, wenn die Spende nach allgemein anerkannten medizinischen Erfahrungen überhaupt als Ursache für den konkreten Schaden infrage kommt.

Anerkennung von Spätschäden nach Lebendnierenspende: Wo zieht das Gericht die Grenze?

Einem Bruder das Leben zu retten, ist ein Akt tiefster Menschlichkeit. Doch was geschieht, wenn diese selbstlose Tat den Spender selbst krank macht und einen jahrelangen Kampf mit der Versicherung nach sich zieht? Genau diese Frage musste das Thüringer Landessozialgericht in einem wegweisenden Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. L 1 U 577/21) beantworten. Der Fall beleuchtet eindrücklich die komplexen Hürden bei der Anerkennung von Spätfolgen einer Organspende und zeigt auf, wo der gesetzliche Schutz für Spender beginnt – und wo er an die Grenzen der medizinischen Beweisbarkeit stößt.

Was war der Auslöser des jahrelangen Rechtsstreits?

Im Mai 2002 spendete ein damals 41-jähriger Mann seinem Bruder eine Niere. Die Operation im Universitätsklinikum C verlief zunächst wie geplant. Doch schon kurz nach dem Eingriff begannen die Probleme. In den folgenden Jahren entwickelte der Spender ein ganzes Bündel an gesundheitlichen Beschwerden: Eine chronische Erschöpfung machte sich breit, die später als Fatigue-Syndrom diagnostiziert wurde. Wiederkehrende depressive Störungen kamen hinzu. Körperlich litt er unter einer Schwächung seiner rechten Bauchwand, die auf eine Nervenschädigung während der Operation zurückgeführt wurde. Die Probleme eskalierten weiter. Der Mann entwickelte massive Rückenbeschwerden, die schließlich zur Implantation einer Bandscheibenprothese führten. Hinzu kamen Schmerzen in Knie und Schulter….


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