Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfall trotz Überholverbot: geteilte Schuld – Haftung 50:50 beim Linksabbiegen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Motorradfahrer verursachte einen schweren Unfall trotz Überholverbot, als er auf einer Landstraße mit einem 9 Meter langen Traktorgespann kollidierte. Trotz dieses klaren Verstoßes entlastete ihn die erhöhte Betriebsgefahr des Gespanns, wobei auch seine fehlende Schutzkleidung relevant wurde. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 122/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 13.03.2024
  • Aktenzeichen: 14 U 122/23
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Haftungsrecht, Schmerzensgeld

  • Das Problem: Ein Motorradfahrer stieß beim Überholen auf einer Landstraße mit einem links abbiegenden landwirtschaftlichen Gespann zusammen. Sie stritten darüber, wer den Unfall verursacht hat und wer für die erheblichen Verletzungen zahlen muss.
  • Die Rechtsfrage: War der Fahrer des Traktors mitschuldig, weil er beim Linksabbiegen nicht ausreichend aufpasste, obwohl der Motorradfahrer selbst gegen das Überholverbot verstieß?
  • Die Antwort: Das Gericht bejahte eine hälftige Haftung. Beide Parteien hatten Verkehrsregeln verletzt. Der Traktorfahrer hätte den überholenden Motorradfahrer erkennen müssen.
  • Die Bedeutung: Der Motorradfahrer erhielt 50 Prozent seiner Forderungen, einschließlich 5.750,00 Euro Schmerzensgeld. Die fehlende Motorradschutzkleidung führte nicht zu einer Anspruchskürzung.

Unfall trotz Überholverbot: Wann haftet der Linksabbieger trotzdem?

Ein Motorradfahrer überholt im Überholverbot. Ein Traktor biegt nach links ab. Es kommt zum Zusammenstoß mit schweren Folgen. Der Fall scheint klar: Wer eine eindeutige Regel bricht, trägt die alleinige Schuld. Doch so einfach ist es nicht. In einem aufschlussreichen Urteil hat das Oberlandesgericht Celle am 13. März 2024 (Az. 14 U 122/23) entschieden, dass die Verantwortung in solchen Fällen geteilt werden kann. Die Entscheidung zeigt eindrücklich, dass auch derjenige, der sich im Recht wähnt, höchste Sorgfalt walten lassen muss – und dass nicht jeder Regelverstoß automatisch die volle Haftung nach sich zieht.

Was genau war auf der Landstraße passiert?

An einem Junitag im Jahr 2021 war ein Motorradfahrer auf einer Landstraße unterwegs. Vor ihm fuhr ein landwirtschaftliches Gespann – ein Traktor mit einem angehängten Heuwender, insgesamt rund neun Meter lang. Auf diesem Streckenabschnitt galt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und ein klares Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge, angezeigt durch das Verkehrszeichen 276. Dennoch setzte der Motorradfahrer zum Überholen an. Fast zeitgleich bog der Traktorfahrer nach links in eine einmündende Straße ab. Es kam zur Kollision. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt, musste mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden und erhielt später eine künstliche Hüfte. Der Motorradfahrer verklagte den Traktorfahrer und dessen Versicherung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Er argumentierte, der Traktorfahrer habe weder den Blinker gesetzt noch die notwendige doppelte Rückschau gehalten. Andernfalls hätte er ihn sehen müssen. Die Gegenseite konterte: Der Motorradfahrer habe das Überholverbot missachtet und sei zu schnell gefahren. Er allein trage die Schuld am Unfall. Das Landgericht Hannover folgte in erster Instanz dieser Sichtweise und wies die Klage komplett ab. Doch der Motorradfahrer ging in Berufung und forderte eine hälftige Teilung der Haftung.

Welche Verkehrsregeln entscheiden über die Haftung?…


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv