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Höhe des Hinterbliebenengeldes nach einem Todesfall: Kürzung bei Mitverschulden

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Die Haftung bei tödlichem Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers musste das LG Lüneburg klären, nachdem der dunkel gekleidete Mann auf der Landstraße starb. Das Gericht erkannte zwar einen Anspruch der Mutter auf Hinterbliebenengeld an, reduzierte diesen jedoch wegen des grob fahrlässigen Verhaltens des Mannes massiv. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 315/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Lüneburg
  • Datum: 21.05.2024
  • Aktenzeichen: 5 O 315/23
  • Verfahren: Zivilverfahren nach tödlichem Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Haftungsrecht, Schadensersatzrecht, Verkehrsunfallrecht

  • Das Problem: Die Mutter eines tödlich verunfallten Fußgängers klagte auf Schmerzensgeld und die Kosten der Bestattung. Die Beklagten, Fahrer und Versicherung, wollten keine Haftung übernehmen. Sie sahen das grobe Eigenverschulden des stark alkoholisierten Fußgängers.
  • Die Rechtsfrage: Muss der Autofahrer für den Tod haften, obwohl der stark betrunkene Fußgänger den Unfall größtenteils selbst verursachte? Wie hoch darf das Schmerzensgeld für Hinterbliebene sein?
  • Die Antwort: Ja, die Beklagten müssen zahlen, aber nur zu einem Drittel. Der alkoholisierte Fußgänger verursachte den Unfall durch sein verkehrswidriges Verhalten zu zwei Dritteln selbst. Das angemessene Hinterbliebenengeld setzte das Gericht auf 10.000 Euro fest.
  • Die Bedeutung: Bei Verkehrsunfällen kann das grobe Fehlverhalten eines Betrunkenen die Haftung des Autofahrers stark mindern. Die unvermeidbare Betriebsgefahr des Autos tritt hinter dem Eigenverschulden des Fußgängers zurück. Das Gericht orientierte sich beim Hinterbliebenengeld am üblichen Durchschnittswert von 10.000 Euro.

Haftung bei tödlichem Verkehrsunfall: Muss der Autofahrer zahlen, wenn der Fußgänger stark alkoholisiert war?

Ein Leben endet in der Morgendämmerung auf einer einsamen Landstraße. Ein junger Mann, stark alkoholisiert, wird von einem Auto erfasst und stirbt noch am Unfallort. Für seine Mutter beginnt ein Albtraum, der nicht nur von Trauer, sondern auch von einem zermürbenden Rechtsstreit geprägt ist. Sie verklagt den Fahrer und dessen Versicherung auf Schmerzensgeld für ihren seelischen Schmerz – das sogenannte Hinterbliebenengeld – und auf Erstattung der Beerdigungskosten. Der Fall wirft eine fundamentale Frage des Verkehrsrechts auf: Wie werden Schuld und Verantwortung verteilt, wenn die Gefahr eines Autos auf die grobe Unvorsichtigkeit eines Fußgängers trifft? Das Landgericht Lüneburg hat in seinem Urteil vom 21. Mai 2024 (Az.: 5 O 315/23) eine präzise Abwägung vorgenommen, die für alle Verkehrsteilnehmer von Bedeutung ist.

Was genau war in jener Nacht auf der Landstraße passiert?

Am 11. Juli 2021, gegen 4:30 Uhr morgens, war der Sohn der Klägerin zu Fuß auf der Landesstraße L 298 unterwegs. Die Straße verläuft außerhalb geschlossener Ortschaften, die Dämmerung hatte gerade begonnen. Eine Blutuntersuchung ergab später eine erhebliche Alkoholisierung. Zur selben Zeit befuhr der beklagte Autofahrer die Strecke mit eingeschaltetem Abblendlicht. Es kam zur Kollision, bei der der junge Mann tödlich verletzt wurde. Die anschließenden Ermittlungen, deren Ergebnisse das Zivilgericht später heranzog, zeichneten ein detailliertes Bild des Geschehens. Ein Sachverständigengutachten aus dem eingestellten Strafverfahren gegen den Fahrer schätzte dessen Geschwindigkeit auf 50 bis 73 km/h – bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h….


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