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Bedingte Erbeinsetzung unwirksam: Gesetzliche Erbfolge trotz Testamentskopie

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Eine Erblasserin verfügte eine bedingte Erbeinsetzung zugunsten ihrer Bekannten, doch das handschriftliche Original-Testament war unauffindbar. Obwohl die Testamentskopie als Nachweis akzeptiert wurde, scheiterte die Alleinerbin an einer einzigen, nicht eingetretenen Reise-Klausel. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33 Wx 25/25 e | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht München
  • Datum: 07.10.2025
  • Aktenzeichen: 33 Wx 25/25 e
  • Verfahren: Beschluss in Nachlasssachen
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Testamentsauslegung, Beweisrecht

  • Das Problem: Ein Bruder und eine Bekannte stritten um das Erbe einer kinderlosen Frau. Die Bekannte berief sich auf eine Fotokopie eines Testaments. Das Original war unauffindbar.
  • Die Rechtsfrage: Kann eine Alleinerbin allein mit einer Kopie ein Testament beweisen, wenn das Original verschwunden ist? Gilt das Testament überhaupt, wenn die Bedingung („falls uns auf Reisen etwas passiert“) nicht eingetreten ist?
  • Die Antwort: Die Gesetzliche Erbfolge tritt ein; der Bruder war der Alleinerbe. Das Gericht sah die Formulierung des Testaments als eine echte, nicht erfüllte Bedingung an. Die Bekannte sollte nur erben, falls die Erblasserin und der Bruder gleichzeitig auf Reisen sterben.
  • Die Bedeutung: Eine Erbeinsetzung kann unwirksam sein, wenn sie an eine Bedingung geknüpft ist, die später nicht eintritt. Formulierungen, die einen möglichen Todesfall betreffen, sind oft als echte Bedingungen auszulegen. Selbst ein verschwundenes Testament muss bei Nutzung einer Kopie streng bewiesen werden.

Reicht die Kopie für das Erbe? Warum eine bedingte Erbeinsetzung im Testament oft unwirksam ist

Ein verschwundenes Original, eine überraschende Kopie und ein einziger Satz, der über ein ganzes Erbe entschied: Vor dem Oberlandesgericht München entfaltete sich am 07. Oktober 2025 ein Fall, der die fundamentalen Fragen des Erbrechts berührt (Az. 33 Wx 25/25 e). Er zeigt auf, wie Gerichte den wahren Willen eines Verstorbenen ermitteln, wenn nur noch Indizien und ein entscheidender Satz auf Papier existieren. Die zentrale Frage war, ob eine Frau zur Alleinerbin wird, obwohl sie nur eine Kopie des Testaments vorlegen konnte und ihre Einsetzung an eine Bedingung geknüpft schien, die nie eingetreten war.

Was war genau geschehen?

Im Jahr 2019 verstarb eine ledige und kinderlose Frau. Ihr einziger naher Verwandter war ihr neun Jahre jüngerer Bruder. Dieser nahm das Erbe zunächst formell an, verstarb jedoch selbst im Jahr 2020, bevor die Erbangelegenheiten geklärt waren. Für seine unbekannten Erben wurde ein Nachlasspfleger bestellt, der die Interessen des Bruders als gesetzlichen Alleinerben vertrat. Die Situation verkomplizierte sich erheblich, als Anfang 2022 eine Frau auf den Plan trat, die nur eine entfernte Beziehung zur Verstorbenen hatte. Sie legte dem Nachlassgericht die Kopie eines handschriftlichen Testaments aus dem Jahr 2007 vor. Der Text war kurz und brisant: „Mein letzter Wille. Sollte mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas passieren, ist Frau meine Alleinerbin.“ Die Frau behauptete, sie habe das Originaldokument im September 2020 an das Gericht geschickt, doch es sei dort nie angekommen. Als Beweis für die Existenz des Originals legte sie eine Fotografie des Dokuments auf ihrem Mobiltelefon vor. Das Nachlassgericht in München glaubte ihr und wies den Erbscheinsantrag des Nachlasspflegers für den Bruder zurück. Es sah die Frau als rechtmäßige Erbin an….


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