Ein schwerbehinderter Dokumentationsassistent forderte den Anspruch auf ausschließliches Home-Office bei Schwerbehinderung, obwohl ein Gerichtsvergleich maximal 40 Präsenztage pro Jahr vorsah. Das Gericht musste klären, ob der Wunsch nach leidensgerechter Beschäftigung das Direktionsrecht des Arbeitgebers vollständig aushebeln kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 SLa 719/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
- Datum: 09.05.2025
- Aktenzeichen: 14 SLa 719/24
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Schwerbehindertenrecht, Datenschutzrecht
- Das Problem: Ein langjährig beschäftigter, schwerbehinderter Mitarbeiter wehrte sich gegen die Anordnung des Arbeitgebers zur Präsenz im Betrieb an maximal 40 Tagen pro Jahr. Er klagte gegen zugewiesene Kodieraufgaben, zwei Abmahnungen und forderte reines Home-Office sowie Schadensersatz wegen Benachteiligung und Datenschutzverletzung.
- Die Rechtsfrage: Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, einem schwerbehinderten Mitarbeiter ausschließlich Tätigkeiten zuzuweisen, die keine Anwesenheit im Betrieb erfordern?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Berufung des Klägers vollständig ab. Der Arbeitgeber hielt sich an die vereinbarte Begrenzung auf 40 Präsenztage und die Weisungen waren rechtlich zulässig.
- Die Bedeutung: Der Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung beinhaltet keine generelle Pflicht des Arbeitgebers zur Zuweisung ausschließlich home-officefähiger Aufgaben. Die Abmahnungen wegen unentschuldigten Fernbleibens waren berechtigt.
Anspruch auf ausschließliches Home-Office bei Schwerbehinderung: Wo zieht das Gesetz die Grenze?
Ein früherer Gerichtsvergleich sollte den Frieden zwischen einem schwerbehinderten Dokumentationsassistenten und seinem Arbeitgeber, einer großen Klinik, wiederherstellen. Die Einigung: maximal 40 Präsenztage pro Jahr im Betrieb. Doch statt Ruhe zu bringen, entfachte dieser Kompromiss einen noch erbitterteren Konflikt, der mit Abmahnungen, einer langen Krankheitsphase und schließlich einer Klage mit 15 Einzelanträgen eskalierte. Im Kern stand die Frage: Kann ein schwerbehinderter Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Tätigkeit erzwingen, die zu 100 % im Home-Office stattfindet? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen musste in seinem Urteil vom 09. Mai 2025 (Az. 14 SLa 719/24) einen Schlussstrich unter diesen komplexen Fall ziehen und die Grenzen des Direktionsrechts, des Behindertenschutzes und des Datenschutzes neu ausloten.
Was genau war zwischen dem Mitarbeiter und der Klinik eskaliert?
Der Kläger, ein seit 2005 beschäftigter medizinischer Dokumentationsassistent mit einer rheumatischen Erkrankung und anerkannter Schwerbehinderung, hatte sich mit seinem Arbeitgeber bereits in der Vergangenheit gerichtlich über den Arbeitsort gestritten. Ein Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht im Februar 2022 schien die Lösung zu sein: Die Klinik verpflichtete sich, den Mitarbeiter an höchstens 40 Arbeitstagen pro Jahr vor Ort in der Klinik einzusetzen. Kurz darauf, im April 2022, konkretisierte die Klinik per Weisung die Aufgaben, die an diesen Präsenztagen anfallen sollten. Dazu zählte unter anderem die fallbegleitende Entlasskodierung, auch für komplexe Fälle mit Beatmungs- und Weaningzeiten. Der Mitarbeiter sollte seine Präsenztage selbst per E-Mail ankündigen und wöchentlich über seine Tätigkeiten berichten….