Ein Vater forderte 33.700 Euro Rückerstattung für 1.210 unbemerkte In-App-Käufe, die sein minderjähriger Sohn über 20 Monate tätigte. Trotz der fehlenden Autorisierung haftet der Kontoinhaber, weil er notwendige Sicherungsmaßnahmen am Nutzerkonto unterließ. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 64/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Karlsruhe
- Datum: 24.09.2025
- Aktenzeichen: 2 O 64/23
- Verfahren: Zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung
- Rechtsbereiche: Haftung im Online-Handel, Verbraucherrecht, Stellvertretung
- Das Problem: Ein Vater forderte die Rückerstattung von 33.748,00 EUR für In-App-Käufe, die sein minderjähriger Sohn über sein eingerichtetes Plattformkonto getätigt hatte. Die Plattform lehnte die Rückzahlung ab, weil die Käufe über das autorisierte Konto erfolgten.
- Die Rechtsfrage: Muss die Plattform das Geld zurückzahlen, wenn ein Kind unautorisiert hohe Beträge über das Elternkonto einkauft, aber der Vater keine ausreichenden technischen Vorkehrungen getroffen hat?
- Die Antwort: Nein. Die Klage wurde abgewiesen. Die Kaufverträge waren wirksam, weil der Vater durch jahrelange fehlende Kontrolle und die Hinterlegung der Kreditkarte einen Vertrauenstatbestand für die Plattform schuf.
- Die Bedeutung: Kontoinhaber haften für die unautorisierten Massenkäufe ihrer Kinder, wenn sie es schuldhaft unterlassen, die angebotenen Sicherheits- und Kontrollmechanismen der digitalen Plattform zu nutzen.
Haftung für In-App-Käufe: Warum ein Vater trotz 1.210 unbefugter Käufe seines Sohnes leer ausging
Ein Blick auf die Kreditkartenabrechnung wurde für einen Vater und Software-Unternehmer zum Schock: Über einen Zeitraum von 20 Monaten waren mehr als 33.700 Euro für unzählige kleine Posten in Online-Spielen abgebucht worden. Schnell war der Verantwortliche gefunden: sein damals sieben- bis achteinhalbjähriger Sohn, der auf einem alten Firmentablet gespielt hatte. Der Vater forderte das Geld von der Betreiberin des App-Stores zurück, da er die Käufe nie genehmigt hatte. Doch das Landgericht Karlsruhe wies seine Klage mit Urteil vom 24. September 2025 (Az.: 2 O 64/23) ab. Der Fall beleuchtet eindrücklich, wann Eltern für die digitalen Shoppingtouren ihrer Kinder haften – selbst wenn sie davon nichts wussten.
Was genau war geschehen?
Die Geschichte beginnt unauffällig. Im Februar 2015 richtete der Kläger, ein Geschäftsführer in der Softwarebranche, ein Nutzerkonto auf der digitalen Vertriebsplattform der Beklagten ein. Er registrierte es mit seiner Firmen-E-Mail-Adresse und hinterlegte seine private Kreditkarte als Zahlungsmittel. Zunächst nutzte er das Konto selbst und tätigte zwischen 2019 und 2020 acht Käufe im Gesamtwert von knapp 48 Euro. Später überführte er das Tablet, das er ursprünglich beruflich genutzt hatte, in sein Privateigentum und überließ es seinem im Januar 2014 geborenen Sohn. Er schärfte dem Jungen zwar ein, keine Käufe zu tätigen, traf aber keine weiteren technischen Vorkehrungen. Er vertraute darauf, dass vor jeder Transaktion eine Sicherheitsabfrage erfolgen würde. Diese Annahme erwies sich als fatal. Zwischen Februar 2021 und September 2022 tätigte der Sohn unbemerkt 1.210 einzelne In-App-Käufe. Dabei handelte es sich um eine Flut von Kleinstbeträgen, die sich auf eine Gesamtsumme von mindestens 33.748,00 Euro summierten. Erst bei einer genauen Prüfung seiner Kreditkartenabrechnungen im September 2022 entdeckte der Vater die massiven Ausgaben….