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Beweislast für systematisches Mobbing: Kein Schmerzensgeld bei Alltagsstreit

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Eine Altenpflegerin forderte 30.000 Euro Schmerzensgeld und legte ein detailliertes Mobbingtagebuch vor, um die Beweislast für systematisches Mobbing zu erfüllen. Das Landesarbeitsgericht musste klären, ob die akribisch dokumentierten Vorfälle juristisch nur typische Konflikte im Arbeitsalltag darstellten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 SLa 20/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesitsgericht Mecklenburg‑Vorpommern
  • Datum: 24.06.2025
  • Aktenzeichen: 5 SLa 20/25
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Schadensersatz, Arbeitgeberschutzpflicht

  • Das Problem: Eine ehemalige Stationsassistentin verklagte ihren Arbeitgeber auf 30.000 Euro Schmerzensgeld. Sie behauptete, Vorgesetzte und Kollegen hätten sie über Monate hinweg systematisch gemobbt.
  • Die Rechtsfrage: Muss der Arbeitgeber Schmerzensgeld zahlen, weil er seine Schutzpflicht verletzt und das Mobbing seiner Mitarbeiter nicht verhindert hat?
  • Die Antwort: Nein. Die Richter sahen die Vorfälle nicht als systematische Schikane an, sondern als normale Konflikte des Arbeitsalltags. Zudem konnte die Klägerin den medizinischen Zusammenhang zwischen den Konflikten und ihren Gesundheitsproblemen nicht ausreichend belegen.
  • Die Bedeutung: Wer Mobbing geltend macht, muss systematische Schikanen beweisen, die auf Erniedrigung abzielen. Normale Streitigkeiten, Missverständnisse oder Unhöflichkeiten am Arbeitsplatz begründen keinen Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber.

Wann rechtfertigt Mobbing am Arbeitsplatz ein Schmerzensgeld – und wann nicht?

Ein Klima der Anfeindung, ständige Konflikte mit der Vorgesetzten und das Gefühl, systematisch ausgegrenzt zu werden. Eine Altenpflegerin sah sich nach ihrer Rückkehr aus einer langen Krankheit genau dieser Situation ausgesetzt. Sie führte akribisch Tagebuch über jeden Vorfall, litt unter gesundheitlichen Problemen und verklagte ihren Arbeitgeber, ein Krankenhaus, auf 30.000 Euro Schmerzensgeld. Doch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern wies ihre Klage in seinem Urteil vom 24. Juni 2025 (Az. 5 SLa 20/25) zurück. Die Entscheidung liefert eine messerscharfe Analyse, die eine entscheidende Frage für unzählige Arbeitnehmer und Arbeitgeber beantwortet: Wo genau verläuft die Grenze zwischen alltäglichen, wenn auch harten Arbeitskonflikten und rechtswidrigem Mobbing, das einen Anspruch auf Entschädigung begründet?

Was war im Krankenhaus genau vorgefallen?

Die Geschichte beginnt mit einem Neuanfang. Eine examinierte Altenpflegerin, seit Oktober 2021 in einem Krankenhaus auf der Station für Innere Medizin beschäftigt, kehrte nach einem Fußbruch und sechsmonatiger Krankheit an ihren Arbeitsplatz zurück. Sie konnte ihre alte Tätigkeit nicht mehr vollumfänglich ausüben und übernahm daher zum 1. Januar 2023 eine neu geschaffene Stelle als Stationsassistentin. Ihre Aufgaben waren vielfältig: von der Patientenaufnahme über Telefondienst bis hin zur Materialversorgung. Doch der erhoffte Neustart wurde nach ihrer Darstellung zu einem Spießrutenlauf. Die Pflegerin berichtete von einem systematischen Mobbing, das von ihrer Stationsleiterin und mehreren Kollegen ausging. Um ihre Vorwürfe zu untermauern, legte sie dem Gericht ein detailliertes Mobbingtagebuch vor. Die Liste der Vorfälle war lang und reichte von organisatorischen Auseinandersetzungen bis hin zu persönlichen Kränkungen. Immer wieder gab es Diskussionen über Wochenenddienste, die sie als Stationsassistentin eigentlich nicht leisten musste….


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