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Aberkennung ausländischer Fahrerlaubnis wegen Cannabis: Sofort wirksam bei hohem THC

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Ein Berufskraftfahrer mit italienischer Fahrerlaubnis wehrte sich gegen die Aberkennung seiner Fahrerlaubnis wegen Fahrens mit extrem hohen 20,5 ng/ml THC im Blut. Obwohl negative Urinproben vorlagen und er täglich auf seinen Führerschein angewiesen war, sah das Gericht die sofortige Gefahr für die Öffentlichkeit als überwiegend an. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 419/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
  • Datum: 30.09.2025
  • Aktenzeichen: 13 S 419/25
  • Verfahren: Eilverfahren / Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Straßenverkehrsrecht, Verwaltungsrecht

  • Das Problem: Ein Autofahrer wurde mit einem sehr hohen THC-Wert (20,5 ng/ml) unter Cannabiseinfluss beim Fahren erwischt. Die zuständige Behörde erkannte ihm seine ausländische Fahrerlaubnis sofort für das Inland ab. Der Fahrer versuchte gerichtlich zu erreichen, dass er seinen Führerschein bis zur Entscheidung im Hauptverfahren behalten darf.
  • Die Rechtsfrage: Überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis die privaten Interessen des Betroffenen, wenn Gutachten eine Wiederholungsgefahr des Cannabismissbrauchs belegen?
  • Die Antwort: Nein, die Aberkennung der Fahrerlaubnis bleibt sofort wirksam. Das Gericht sah die Verkehrssicherheit als übergeordnet an, da der hohe THC-Wert und die Gutachten begründete Zweifel an der Fahreignung zeigten.
  • Die Bedeutung: Bei nachgewiesenem Fahren unter starkem Cannabiseinfluss wird das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit als sehr hoch eingestuft. Negative Urinproben allein reichen im Eilverfahren nicht aus, um die Zweifel an der Fahreignung und die drohende Wiederholungsgefahr zu entkräften.

Cannabis am Steuer: Warum wurde die Aberkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis sofort vollzogen?

Ein Berufskraftfahrer wird mit einem erheblich über dem Grenzwert liegenden THC-Wert im Blut erwischt. Die zuständige Behörde entzieht ihm umgehend das Recht, seine in Italien ausgestellte Fahrerlaubnis in Deutschland zu nutzen. Der Fahrer wehrt sich und argumentiert, es handle sich um einen einmaligen Ausrutscher, seine Fahreignung sei längst wiederhergestellt. Doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte in seinem Beschluss vom 30. September 2025 (Az. 13 S 419/25) die sofortige Wirkung der Maßnahme. Die Entscheidung liefert eine präzise Analyse, wann das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit die persönlichen Belange eines Fahrers überwiegt und warum selbst vorgelegte Entlastungsbeweise ins Leere laufen können, wenn sie nicht überzeugen.

Was genau war passiert?

Der Fall beginnt mit einer Verkehrskontrolle am 22. April 2023. Ein Mann, der beruflich als Kraftfahrer tätig ist und eine seit 2004 gültige italienische Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, wird von der Polizei angehalten. Eine anschließende Blutanalyse bringt ein alarmierendes Ergebnis: Der THC-Wert im Blutserum des Fahrers beträgt 20,5 ng/ml. Dieser Wert liegt weit über dem gesetzlichen Grenzwert, der eine Ordnungswidrigkeit begründet, und deutet auf einen zeitnahen und intensiven Cannabiskonsum hin. Daraufhin handelt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, das Landratsamt Rems-Murr-Kreis. Mit Bescheid vom 26. September 2024 erkennt sie dem Mann das Recht ab, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Gleichzeitig ordnet die Behörde die sogenannte Sofortige Vollziehung an….


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