Ein Neffe als Erbe hat alles Zumutbare zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses getan, doch da die Notare ablehnten, drohte ihm ein empfindliches Zwangsgeld. Juristen erwarteten langwierige Rechtsbehelfe gegen die Verweigerer; doch der Erbe entging der Strafe auf viel simplerem Weg. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33 W 1013/25 e | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht
- Datum: 08.10.2025
- Aktenzeichen: 33 W 1013/25 e
- Verfahren: Sofortige Beschwerde (Beschluss)
- Rechtsbereiche: Erbrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
- Das Problem: Ein Erbe wurde gerichtlich zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses verpflichtet. Die Pflichtteilsberechtigte verlangte ein Zwangsgeld, weil er dieser Pflicht nicht nachkam.
- Die Rechtsfrage: Darf ein Gericht ein Zwangsgeld verhängen, wenn der Erbe nachweisen kann, dass er sich sofort um einen neuen Notar für das Nachlassverzeichnis gekümmert hat?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht hob die Zwangsgeldandrohung auf. Der Erbe hatte kurzfristig einen neuen Notar beauftragt. Er hatte damit alles Zumutbare getan, um seine Pflicht zu erfüllen.
- Die Bedeutung: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn der Verpflichtete gegenwärtig untätig ist. Bürger müssen keine aussichtslosen rechtlichen Schritte gegen einen ablehnenden Notar einleiten. Es genügt, wenn sie sofort einen anderen Notar finden und beauftragen.
Zwangsgeld gegen den Erben: Muss man einen Notar verklagen, der nicht mitspielt?
Ein Erbe wird per Gerichtsurteil verpflichtet, ein Notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen. Doch was passiert, wenn er schlichtweg keinen Notar findet, der diesen Auftrag ausführen will? Muss der Erbe dann den Notar verklagen, um einer Zwangsvollstreckung zu entgehen, oder reicht es, sich umgehend einen neuen zu suchen? Genau diese Frage, die an der Schnittstelle von Erbrecht und Zwangsvollstreckungsrecht liegt, klärte das Oberlandesgericht in einem Beschluss vom 08. Oktober 2025 (Az.: 33 W 1013/25 e). Das Gericht musste entscheiden, ob ein Erbe bereits alles in seiner Macht Stehende getan hat, wenn er nach der Ablehnung eines Notars sofort einen neuen beauftragt.
Was genau war zwischen Erbe und Witwe vorgefallen?
Der Fall begann nach dem Tod des Erblassers am 09. Oktober 2022. Seine Ehefrau, die als Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf Auskunft über den Nachlass hatte, zog vor Gericht. Sie wollte vom Neffen des Verstorbenen, der als Erbe eingesetzt war, die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses erzwingen. Ein solches Verzeichnis, das von einem Notar erstellt wird, gilt als besonders verlässlich und dient dazu, den Wert des Pflichtteils exakt zu berechnen. Das Landgericht Ingolstadt gab der Witwe recht und verurteilte den Neffen mit einem Teilurteil vom 03. April 2025 zur Vorlage des Dokuments. Doch die Sache zog sich in die Länge. Am 19. Juni 2025 beantragte die Witwe, ein Zwangsgeld gegen den Erben zu verhängen, da dieser das Verzeichnis immer noch nicht vorgelegt hatte. Der Neffe verteidigte sich und legte seine Bemühungen detailliert dar. Bereits im Oktober 2024, also noch vor dem Urteil, hatte er einen Notar in Schrobenhausen kontaktiert, der den Auftrag jedoch ablehnte. Unmittelbar nach dem Urteil, im April 2025, beauftragte er einen Notar am letzten Wohnsitz des Erblassers in Schwedt und übermittelte ihm am 15. April alle notwendigen Unterlagen. Als die Witwe den Zwangsgeldantrag stellte, mahnte der Neffe den Notar am 26. Juni per E-Mail zur Eile….