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Die Beleidigung von Richtern durch Meinungsfreiheit: Was ist noch zulässig?

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Weil er Justizmitarbeiter per E-Mail scharf kritisierte und von „Betrug“ sprach, wurde ein Angeklagter wegen Beleidigung von Richtern angeklagt. Doch die Justiz sah in den harten Worten keine Schmähkritik, sondern ein geschütztes Werturteil im „Kampf ums Recht“. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 ORs 4 SRs 74/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Koblenz
  • Datum: 25.03.2025
  • Aktenzeichen: 6 ORs 4 SRs 74/24
  • Verfahren: Revision im Strafverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Grundrechte

  • Das Problem: Ein Angeklagter versandte während laufender Verfahren E-Mails an Justizmitarbeiter mit sehr scharfen Vorwürfen wie Rechtsbeugung und Betrug. Er wurde in den Vorinstanzen wegen Beleidigung verurteilt.
  • Die Rechtsfrage: Überschreiten derart scharfe Vorwürfe gegen Justizmitarbeiter die Grenze zur strafbaren Beleidigung, oder sind sie noch von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt?
  • Die Antwort: Nein, der Angeklagte wurde freigesprochen. Die Äußerungen gelten im Kontext des Rechtsstreits als subjektive Werturteile und Systemkritik, weshalb die Meinungsfreiheit den Ehrenschutz überwiegt.
  • Die Bedeutung: Sehr scharfe und verletzende Kritik gegenüber Justiz und Behörden ist im Rahmen eines Rechtsstreits strafrechtlich nicht zwingend verfolgbar, solange die Äußerungen einen erkennbaren Bezug zum Verfahren haben.

Richter als „Betrüger“ und „Nazis“ bezeichnet: Warum schützt die Meinungsfreiheit selbst solch extreme Kritik?

Ein Mann bezeichnet eine Richterin als „Rechtsbeugerin“ und „Betrügerin“, wirft Justizmitarbeitern vor, Teil eines „Nazi Vereins“ zu sein und Kriegsverbrechen zu begehen. Zweimal wird er dafür wegen Beleidigung verurteilt. Doch dann folgt die Wende: Die höchste Instanz spricht ihn frei. In einem aufsehenerregenden Urteil vom 25. März 2025 hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az. 6 ORs 4 SRs 74/24) die Grenzen der Kritik an der Justiz ausgelotet und damit eine grundlegende Frage beantwortet: Wie weit darf der „Kampf ums Recht“ gehen, bevor er zur strafbaren Handlung wird? Die Entscheidung zeigt eindrücklich, wie das Grundrecht auf Meinungsfreiheit selbst harsche und in der Sache haltlose Angriffe auf den Staat und seine Vertreter schützen kann.

Was war der Auslöser für die scharfen E-Mails?

Der Fall entsprang nicht aus dem Nichts, sondern war das Ergebnis einer langjährigen Auseinandersetzung des Mannes mit der Justiz. Er befand sich bereits in mehreren Straf- und Bewährungsverfahren. In diesem Kontext verfasste er eine Reihe von E-Mails, die er an das Amtsgericht Trier, das Polizeipräsidium und seine eigene Pflichtverteidigerin schickte. In den ersten E-Mails vom Oktober 2022, die sich auf ein laufendes Strafverfahren bezogen, griff er die zuständige Richterin und andere „Scheinbeamte“ scharf an. Er warf ihnen „Betrug“ und „Landesverrat“ vor und drohte: „Ich werde Sie alle dafür bluten lassen, egal wie lange es dauert und was es mich kosten wird.“ Er kündigte an, die Richterin werde ihn einsperren, „um ihren Betrug zu verdecken“. Seine Argumentation stützte er auf eine umfassende Systemkritik, in der er die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland infrage stellte. Eine weitere E-Mail folgte im Dezember 2022 im Rahmen eines Bewährungsverfahrens. Adressiert an eine namentlich genannte Geschäftsstellenmitarbeiterin des Amtsgerichts, trug die Nachricht den Betreff „fortgeführtes Nazi Deutschland“….


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