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Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung: Hürden für leitende Angestellte

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Ein langjähriger Hauptabteilungsleiter erhielt die außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung, weil er kurz vor Ende seines Vertrages Freigabebefugnisse überschritten hatte. Das Unternehmen hielt die Entlassung trotz unbewiesener Vertragsgefährdung und nur zweieinhalb Monaten Restlaufzeit für verhältnismäßig. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 249/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
  • Datum: 27.08.2024
  • Aktenzeichen: 6 Sa 249/23
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht

  • Das Problem: Ein Hauptabteilungsleiter wurde fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber warf ihm vor, eigenmächtig eine Auslandsdienstreise nach Mailand genehmigt und damit gegen ein Reiseverbot und einen wichtigen Vertriebsvertrag verstoßen zu haben. Der Arbeitnehmer klagte auf die Unwirksamkeit dieser Kündigung.
  • Die Rechtsfrage: Durfte der Arbeitgeber den langjährigen Mitarbeiter wegen der Dienstreisefreigabe und der angeblichen Gefährdung des Vertriebsvertrages ohne vorherige Abmahnung sofort entlassen?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Berufung des Arbeitgebers zurück. Die vorgeworfenen Pflichtverletzungen waren weder ausreichend bewiesen noch schwerwiegend genug, um eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung zu rechtfertigen.
  • Die Bedeutung: Eine fristlose Kündigung ist nur bei extrem gravierenden Verstößen zulässig. Selbst bei leitenden Angestellten muss der Arbeitgeber bei verhaltensbedingten Pflichtverletzungen fast immer zunächst eine Abmahnung aussprechen.

Kann eine positive WhatsApp-Nachricht vom Chef eine fristlose Kündigung kippen?

Ein Hauptabteilungsleiter mit einem Jahresgehalt von über 220.000 Euro, mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und einer bereits vereinbarten Vertragsauflösung in wenigen Monaten wird plötzlich fristlos entlassen. Der Vorwurf: Er habe eigenmächtig eine teure Marketing-Aktion in Mailand genehmigt und damit einen millionenschweren Vertriebsvertrag gefährdet. Doch der Gekündigte wehrt sich und verweist auf eine vielsagende WhatsApp-Nachricht seines Geschäftsführers. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz musste in seinem Urteil vom 27. August 2024 (Az.: 6 Sa 249/23) klären, ob ein vermeintlicher Kompetenzverstoß eines leitenden Angestellten ausreicht, um das Vertrauensverhältnis nach so langer Zeit irreparabel zu zerstören und eine Abmahnung überflüssig zu machen.

Was genau war passiert?

Der Kläger war seit 1999 bei einer Vertriebsgesellschaft für medizinische Hautpflegeprodukte beschäftigt, zuletzt als Hauptabteilungsleiter „Global Marketing“. In dieser Position verantwortete er ein Team von 25 Mitarbeitenden und besaß eine projektbezogene Freigabekompetenz für Ausgaben bis zu 75.000 Euro. Das Arbeitsverhältnis stand bereits kurz vor dem Ende: Beide Seiten hatten einen Aufhebungsvertrag geschlossen, der die Zusammenarbeit zum 31. Januar 2023 beenden sollte. Der Konflikt entzündete sich an einer Marketing-Veranstaltung im September 2022. Die Abteilung des Klägers plante, im Rahmen der Mailänder Fashion Week einen Werbestand zu betreiben. Am 13. September genehmigte der Hauptabteilungsleiter die Dienstreisen für zwei seiner Mitarbeiterinnen sowie die Kostenübernahme für zwei externe Teilnehmerinnen. Die Gesamtkosten für die Aktion beliefen sich nach Angaben des Unternehmens auf knapp 52.000 Euro….


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