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Mittelgebühr bei Freispruch: 20%-Grenze und Kürzung der Anwaltsgebühren

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Ein Anwalt forderte die volle Mittelgebühr nach einem Freispruch, doch das Landgericht setzte die Kürzung der Anwaltsgebühren im Strafverfahren an. Ausschlaggebend war nicht der Erfolg, sondern der geringe Umfang der Akte: Die Staatskasse berief sich auf eine strenge 20-Prozent-Grenze. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Qs 34/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Datum: 19.09.2025
  • Aktenzeichen: 12 Qs 34/25
  • Verfahren: Verfahren über Anwaltskosten (Einspruch gegen Festsetzung)
  • Rechtsbereiche: Anwaltskosten, Strafrecht

  • Das Problem: Ein Anwalt verlangte für seinen Mandanten nach einem Freispruch durchschnittliche Gebühren. Das Amtsgericht kürzte die verlangten Anwaltskosten für die Staatskasse. Der Anwalt legte Einspruch gegen diese Kostenkürzung ein.
  • Die Rechtsfrage: Darf das Gericht die von einem Anwalt selbst festgelegten durchschnittlichen Gebühren kürzen, wenn es diese für unangemessen hält?
  • Die Antwort: Ja, der Einspruch wurde zurückgewiesen. Die vom Anwalt verlangten Gebührensätze waren unangemessen hoch und Unbillig. Sie überschritten die zulässige Obergrenze der Fairness, da der Fall einfach und kurz war.
  • Die Bedeutung: Anwälte dürfen ihre Gebühren nicht uneingeschränkt selbst festlegen, wenn die Staatskasse zahlt. Das Gericht prüft die Angemessenheit streng anhand der tatsächlichen Komplexität des Falles und der kurzen Verhandlungsdauer.

Warum kann die Staatskasse Anwaltsgebühren nach einem Freispruch kürzen?

Ein Freispruch ist für einen Strafverteidiger und seine Mandantin der bestmögliche Ausgang eines Verfahrens. Doch was passiert, wenn der eigentliche Kampf erst nach dem Urteil beginnt – und zwar um das Anwaltshonorar? Genau diese Frage musste das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Beschluss vom 19. September 2025 (Az. 12 Qs 34/25) klären. Der Fall zeigt eindrücklich, dass das Recht eines Anwalts, seine Gebühren festzulegen, klare Grenzen hat, sobald die Staatskasse die Rechnung begleichen muss.

Was war der Auslöser des Gebührenstreits?

Die Geschichte beginnt mit einem alltäglichen Nachbarschaftsstreit. Einer Frau wurde vorgeworfen, ihre Nachbarin beleidigt, geschüttelt und in den Bauch getreten zu haben. Es kam zur Anklage wegen Körperverletzung und Beleidigung. Die Frau beauftragte einen Anwalt mit ihrer Verteidigung. Das Verfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg zog sich über zwei Hauptverhandlungstermine, da die als Zeugin geladene Nachbarin beim ersten Termin nicht erschien und vorgeführt werden musste. Am Ende stand ein Erfolg für die Verteidigung: Die Angeklagte wurde freigesprochen. Nach dem Freispruch ist die Staatskasse verpflichtet, die notwendigen Auslagen der freigesprochenen Person zu erstatten – dazu gehören auch die Kosten für den Anwalt. Der Verteidiger reichte daraufhin seine Kostenrechnung ein. Für seine grundlegende Einarbeitung (Grundgebühr) und seine Anwesenheit an den beiden Gerichtsterminen (Terminsgebühren) setzte er die sogenannte Mittelgebühr an. Dies ist ein in der Praxis üblicher Wert für durchschnittlich komplexe Fälle. Doch das Amtsgericht Nürnberg war anderer Meinung. Nach Prüfung durch die Bezirksrevisorin, die als „Hüterin der Staatskasse“ fungiert, kürzte das Gericht die Rechnung. Es anerkannte zwar die vom Anwalt geforderte Gebühr für die allgemeine Verfahrensführung, setzte aber die Grundgebühr und die beiden Terminsgebühren deutlich unterhalb der Mittelgebühr fest. Der Anwalt legte dagegen Sofortige Beschwerde ein….


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